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Bund ist nicht direkt betroffen

Die Geschädigten des Unterengadiner Bauskandals sind im Kanton zu suchen. Der Bund ist derzeit höchstens indirekt via Subventionen tangiert. Denkbar ist, dass Untersuchungen zum Strassenbau daran etwas ändern.

05.06.18 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Keine offenen Forderungen: Der Bund hat wegen der Preisabsprachen im Unterengadin keinen Schaden erlitten.
Keine offenen Forderungen: Der Bund hat wegen der Preisabsprachen im Unterengadin keinen Schaden erlitten.
GIAN EHRENZELLER

262 000 Franken für Adam Quadroni

In 30 Tagen konnten für den ehemaligen Bauunternehmer, der das Unterengadiner Baukartell auffliegen liess, 262 000 Franken gesammelt werden. Das Geld gehört aber nicht Adam Quadroni. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, entscheiden über die genaue Verwendung der Spenden der Initiant der Sammelkampagne, Natanael Wildermuth, alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay und der Anwalt von Adam Quadroni. Die Ereignisse der letzten Wochen, in denen die Integrität von Adam Quadroni in verschiedenen Medien in Zweifel gezogen wurde, hat die Initianten gemäss Mitteilung in ihrer Überzeugung, dass Whistleblower Hilfe benötigten, nur noch bestärkt. (bcm)

Bundesrat Johann Schneider-Ammann gab ganz am Anfang seiner Antwort bereits Entwarnung. In der Fragestunde des Nationalrates wollten gestern die beiden SP-Nationalrätinnen Silva Semadeni und Susanne Leutenegger Oberholzer wissen, ob von den Kartellabsprachen in Graubünden auch Bundesaufträge direkt oder indirekt betroffen gewesen sei. «Soweit ersichtlich, ist der Bund bisher nicht direkt betroffen, allenfalls indirekt via Subventionen», sagte der Bundesrat. Er verwies aber auf weitere noch hängige Untersuchungen, die den Strassenbau im gesamten Kanton Graubünden betreffen. In diesem Fall würden «noch keine verfügbaren Informationen zu einer möglichen Betroffenheit des Bundes vorliegen».

Der Ende April von der Wettbewerbskommission (Weko) publizierte Entscheid zu Preisabsprachen im Unterengadiner Baugewerbe war Bestandteil von zehn Untersuchungen in Graubünden, die noch nicht alle abgeschlossen sind. Eine gewichtige Untersuchung läuft noch zum Strassenbau. Das Ergebnis will die Weko diesen Sommer publizieren.

Mehr Fälle in anderen Kantonen

Die Bündner Nationalrätin Silva Semadeni wollte ausserdem vom Bundesrat wissen, wie der Bund in ähnlich gelagerten Fällen in anderen Kantonen vorgegangen sei. Die Weko hat bereits früher Entscheide gefällt zu Submissionsabreden im Tiefbau See-Gaster, in den Kantonen Zürich und Aargau, im Strassenbau des Tessins und bei Elektroinstallationen in Bern. Auch bei diesen Preisabsprachen sei aber nicht bekannt, ob der Bund betroffen sei, erklärte Schneider-Ammann. Es seien aber noch mehrere Gesuche von Kantonen und Gemeinden bei der Weko und vor Bundesverwaltungsgericht hängig. «Mit diesen Gesuchen wollen die betreffenden Gemeinwesen klären, ob sie eine Grundlage für die Einforderung von Schadenersatz haben.»

Schneller mit mehr Personal

Die Untersuchungen zu den Preisabsprachen im Unterengadin sind 2012 eröffnet worden, die ersten Entscheide wurden aber erst im zweiten Semester 2017 gefällt. Das Verfahren hat gemäss Schneider-Ammann vor allem wegen der Komplexität des Falles so lange gedauert, wie er auf eine Frage von Susanne Leutenegger Oberholzer erklärte. Dennoch wäre es auch schneller gegangen: «Hätte das Sekretariat mehr Personal zur Verfügung gehabt und es in der Untersuchung einsetzen können, hätten die Entscheide rund zwölf bis 24 Monate früher gefällt werden können.»

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