×

Weihbischof von verliebter Rumänin belästigt

Monatelang hat eine Frau den Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg, Alain de Raemy, belästigt. Die Rumänin, die sich offenbar in den Geistlichen verliebt hatte, wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt.

Agentur
sda
28.10.19 - 12:49 Uhr
Blaulicht
Weihbischof Alain de Raemy wurde monatelang von einer Frau belästigt, die sich offenbar in ihn verliebt hatte. Die Frau wurde zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild)
Weihbischof Alain de Raemy wurde monatelang von einer Frau belästigt, die sich offenbar in ihn verliebt hatte. Die Frau wurde zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild)
Keystone/OLIVIER MAIRE

Die Walliser Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der Zeitung «Le Nouvelliste». Das Urteil sei rechtskräftig.

Die Geschichte nahm ihren Anfang im Januar 2018, als sich die um die 40 Jahre alte Frau in den katholischen Würdenträger verliebte. Seither fand die arbeitslose Osteuropäerin einen Weg, bei jedem öffentlichen Auftritt des Weihbischofs präsent zu sein, sei es in Freiburg, anderswo in der Schweiz oder sogar im Vatikan. Sie näherte sich dem 60-Jährigen und machte dabei zweideutige Bemerkungen und Liebeserklärungen.

Aus Hingabe und Leidenschaft wurden Obsession und Belästigung. Es folgten Telefonanrufe und Nachrichten über das Internet. Sogar vor Botschaften am Grabstein des Vaters des Weihbischofs in Sitten schreckte die Frau nicht zurück. Auch vor de Raemys Familie machte sie keinen Halt. Die Rumänin kontaktierte die 95-jährige Mutter sowie eine Tante und eine Cousine des Kirchenmannes. Aufgrund der wiederholten Taten reichte de Raemy Anzeige ein.

Einiges auf dem Kerbholz

Die Walliser Justiz befand die Frau der Nötigung für schuldig. Ihre Taten seien als Belästigung und Zwangsverfolgung zu betrachten. Wegen ihres langen Strafenregisters beschloss das Bezirksgericht Mittelwallis in Sitten, die Frau ins Gefängnis zu schicken. Es ist ihre sechste Verurteilung durch ein Schweizer Gericht wegen verschiedenen Vergehen seit 2012. Die Frau legte keine Berufung ein.

Sie sei offenbar nach Rumänien zurückgekehrt, sagte de Raemy der Zeitung weiter. Die Belästigungen hätten aufgehört. Sollte die Frau in die Schweiz zurückkehren, würde sie inhaftiert.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR