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Freiburger Missbrauchsfall: Zwölfeinhalb Jahre Gefängnis für Mutter

Im Fall des im Netz zum sexuellen Missbrauch verkauften Buben aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter. Ihr Lebensgefährte erhielt vor dem Landgericht Freiburg zwölf Jahre Haft und eine Sicherungsverwahrung.

Agentur
sda
07.08.18 - 12:03 Uhr
Blaulicht
Die Mutter des missbrauchten Kindes (links) und ihr Lebenspartner warten mit ihren Anwälten auf die Urteile.
Die Mutter des missbrauchten Kindes (links) und ihr Lebenspartner warten mit ihren Anwälten auf die Urteile.
KEYSTONE/EPA/RONALD WITTEK / POOL

Sie hatten den heute zehn Jahre alten Buben laut ihren Geständnissen nicht nur vielfach selber missbraucht, vergewaltigt und misshandelt, sondern ihn auch an andere Männer verkauft. Die 48-jährige Mutter und ihr einschlägig vorbestrafter 39-jähriger Partner, beide Deutsche, haben die Taten vor Gericht eingeräumt.

Mutter verzichtet auf Rechtsmittel

Mit den beiden Urteilen endete die juristische Aufarbeitung der Tatserie. Es ist einer der weitreichendsten Fälle von sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland. Die Mutter und ihr Lebenspartner gelten als Haupttäter in dem Fall.

Das Kind der Frau lebt inzwischen unter staatlicher Obhut. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin geht es dem Jungen «den Umständen entsprechend gut». Das Gericht sprach ihm ein Schmerzensgeld zu.

Nach der Urteilsbegründung verzichteten sowohl die Mutter als auch die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin des missbrauchten Kinds auf Rechtsmittel. Die Mutter liess über ihren Verteidiger erklären, sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, «dass jetzt wirklich Ruhe ist».

Die Verteidigung des Mannes liess zunächst offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Zunächst solle das Urteil mit dem Mandanten besprochen werden, hiess es.

Unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Gericht blieb mit dem Strafmass etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau vierzehneinhalb Jahre Gefängnis und den Mann dreizehneinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.

Zudem war für den Mann die Sicherungsverwahrung beantragt worden - auf ausdrücklichen Wunsch des 39-Jährigen auch seitens seiner Verteidigerin. Angeklagt waren jeweils knapp 60 Taten, darunter auch der Missbrauch einer Dreijährigen.

Das Paar vermarktete den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Knaben im Darknet - einem anonymen Bereich des Internet - auch an Freier aus dem In- und Ausland. Die an dem Kind begangenen schweren Sexualstraftaten wurden gefilmt und im Netz in einschlägigen Foren getauscht.

Sie zeigen neben den Vergewaltigungen auch Erniedrigungen, Misshandlungen und Beschimpfungen des Opfers. Der Bub wurde maskiert und gefesselt. Die Sichtung der Fotos und Filme sowie das Ausmass des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.

Acht Festnahmen und Anklagen

In Freiburger Missbrauchsfall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Zum einen lieferten viele Filmaufnahmen den Ermittlern wichtige Beweise. Zum anderen konnten mutmassliche Mittäter vor allem auch wegen der umfangreichen Aussagen des Lebensgefährten der Mutter verhaftet und vor Gericht gestellt werden.

Neben dem am Dienstag verurteilten Paar waren in dem Fall sechs Männer angeklagt, darunter ein Schweizer und ein Spanier.

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