×

Ex-ProLitteris-Chefs müssen 2.-Säule-Beiträge teilweise zurückgeben

Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris hat zu hohe Pensionskassenbeiträge an drei ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder ausgezahlt. Diese müssen nun einen Teil der Gelder zurückzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Agentur
sda
18.05.18 - 12:00 Uhr
Blaulicht
Laut dem Bundesverwaltungsgericht war die Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris zu grosszügig mit früheren Kaderleuten. (Archiv)
Laut dem Bundesverwaltungsgericht war die Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris zu grosszügig mit früheren Kaderleuten. (Archiv)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Laut den St. Galler Richtern wies das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Verwertungsgesellschaft ProLitteris zu Recht an, die ergänzenden Lohnzahlungen an drei Ex-Kader teilweise zurückzufordern. Der Vorstand von ProLitteris hatte sich gegen die Rückzahlung gewehrt.

Der Vorstand der ProLitteris beschloss 2007 zusätzliche Lohnzahlungen an die drei Mitglieder der damaligen Geschäftsleitung. Diese konnten sich dadurch in eine Sammelstiftung der Beruflichen Vorsorge einkaufen und nach der Pensionierung höhere Renten erhalten. Die Generalversammlung der ProLitteris genehmigte die Zahlungen.

Sieben Jahre später kritisierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) insbesondere, dass ProLitteris auch Arbeitnehmeranteile von 30 Prozent übernommen habe. Auf diese Empfehlungen stützte danach das IGE die Rückforderung der Zahlungen.

Die ausserordentlichen Zuwendungen liegen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht im Interesse der Mitglieder der Gesellschaft. Diese habe nämlich die Pflicht, für eine wirtschaftliche Verwaltung zu sorgen. Zudem habe ProLitteris nicht transparent über die Zahlungen informiert.

Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-5220/2014 vom 7. Mai 2018)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR