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Glarus Nord berät im Juni erneut über den Nutzungsplan

Die Gemeinde Glarus Nord kann an ihrer Frühjahrsversammlung die Pendenzen beim Nutzungsplan beraten. Die Stimmrechtsbeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse zur NUP II+ vom September sind vom Tisch.

Fridolin
Rast
07.03.23 - 04:30 Uhr
Politik
Nächster Schritt: Die nächste Gemeindeversammlung in Glarus Nord beschäftigt sich unter anderem mit den Änderungsanträgen, die an der letzten Versammlung eingebracht wurden.
Nächster Schritt: Die nächste Gemeindeversammlung in Glarus Nord beschäftigt sich unter anderem mit den Änderungsanträgen, die an der letzten Versammlung eingebracht wurden.
Archivbild

Fünf Änderungsanträge zur neuen Nutzungsplanung (NUP) der Gemeinde Glarus Nord sind noch pendent. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Anträge an der Frühjahrs­gemeindeversammlung vom 6. Juni zu behandeln, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Die Änderungsanträge stammen aus der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022.

Weitere Planauflage wird nötig

Die Stimmberechtigten erhalten für die Juni-Versammlung wieder zwei Bulletins, wie der Gemeinderat festhält. Im ersten, das in den kommenden Tagen verteilt werde, sind die Anträge beschrieben und sie müssen auch öffentlich aufgelegt werden. Denn laut Gesetz können auch zu den vorgelegten Anträgen wieder neue Änderungen beantragt werden. Die Frist dafür beginnt mit der Publikation im Amtsblatt von übermorgen Donnerstag und dauert wie die Aktenauflage im Gemeindehaus Näfels Süd sechs Wochen. Unter www.glarus-nord.ch/nup sind die Unterlagen auch auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Beschwerden rechtskräftig erledigt

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben während der Frist die Möglichkeit, neue Abänderungsanträge zu stellen. Diese werden dann im ordentlichen Bulletin für die Gemeindeversammlung vom 6. Juni abgedruckt.

Der grösste Teil der NUP ist bereits beschlossen. Die Vorlage sei mittlerweile bei der kantonalen Verwaltung zur Genehmigung eingereicht worden, so der Gemeinderat in einer Mitteilung. Erfreulich für den neuen Nutzungsplan sei ausserdem, dass der Regierungsrat Ende 2022 die noch hängigen Stimmrechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. September abgewiesen habe und die Beschwerdeentscheide rechtskräftig geworden seien.

NUP II kostet dreimal so viel

Seit Längerem sei auch klar, dass die Ortsplanung seit der ersten Rückweisung der NUP I rund 2,8 Millionen Franken teurer werde als ursprünglich angenommen und voraussichtlich 4,1 Millionen kosten werde. Das ursprüngliche Budget für die NUP II von Ende 2017 habe 1,3 Millionen Franken betragen, so die Mitteilung weiter. Die Aufwände, welche das Verfahren laut dem neuen Raumentwicklungs- und Baugesetz gebracht habe, seien aber damals noch nicht absehbar gewesen. Gemeint ist damit, dass erneute Abänderungsanträge zu erneuten Planauflagen und Versammlungsbeschlüssen führen, wie sie nun auf Juni vorbereitet werden.

Als Posten, welche die Kosten erhöht hätten, nennt der Gemeinderat mit 0,5 Millionen Franken den starken und dauernden Einbezug verschiedener Interessengruppen und den damit verbundenen externen Planungsaufwand für die Bearbeitung von vielen Einzelanliegen. Dazu kämen die räumlichen Dorfbilder mit 0,44 Millionen sowie zwei ausserordentliche Gemeindeversammlungen samt Vor- und Nachbereitung mit 0,6 Millionen Franken.

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