×

Juristischer Schlagabtausch im Fall Lauber geht weiter

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) übernimmt die Leitung der Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber. Dies, weil das Bundesverwaltungsgericht eine Delegation nicht goutierte. SP-Nationalrat Aebischer bezeichnet dieses «Hickhack» als «beelendend».

Agentur
sda
02.08.19 - 16:44 Uhr
Politik
Bundesanwalt Michael Lauber steht weiterhin unter Beschuss. So kritisiert etwa Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE), dass die Bundesanwaltschaft momentan "nahezu handlungsunfähig" sei.
Bundesanwalt Michael Lauber steht weiterhin unter Beschuss. So kritisiert etwa Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE), dass die Bundesanwaltschaft momentan "nahezu handlungsunfähig" sei.
Keystone/ANTHONY ANEX

«Die AB-BA will ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, das ordnungsgemäss und rechtmässig durchgeführt wird», sagte Silvia Wellinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Aufsichtsbehörde, am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Die AB-BA ist sich der Dringlichkeit der Untersuchung bewusst», so Wellinger. Deshalb habe sich die Behörde dazu entschlossen, die Leitung der Untersuchung nahtlos zu übernehmen.

Gericht: Keine Delegation an Externe

Die AB-BA hatte Anfang Juli den emeritierten Professor Peter Hänni für die Disziplinaruntersuchung im Fall von Bundesanwalt Michael Lauber eingesetzt. Das am Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts untersagt der AB-BA jedoch, die Untersuchung an externe Fachpersonen zu delegieren.

Das Gericht kam zum Schluss, dass in den Organisations- und Verfahrensbestimmungen zur Disziplinaruntersuchung keine Rechtsgrundlage existiert, die der AB-BA die Auslagerung dieser Aufgabe an Drittpersonen erlauben würde.

Noch unklar ist, ob die AB-BA den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert. «Wir werden den Entscheid nun genau analysieren», sagte Wellinger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

«Bundesanwaltschaft handlungsunfähig»

Für Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) ist die Angelegenheit «ein weiteres beelendendes Kapitel in diesem Hickhack zwischen der Bundesanwaltschaft und der Aufsichtsbehörde». Problematisch sei, dass die Angelegenheit die ganze Bundesanwaltschaft lahmlege.

«Sie ist momentan in vielen zentralen Dossiers nahezu handlungsunfähig», so Aebischer. Die Affäre schade nicht zuletzt dem Ansehen und auch der Glaubwürdigkeit der Schweiz.

Aebischer ist Mitglied der Gerichtskommission (GK), welche für die Empfehlung der Wiederwahl von Lauber zuständig ist. Die Kommission hatte den Entscheid über die Wiederwahl im Mai aufgrund des laufenden Disziplinarverfahren gegen Lauber auf die Herbstsession verschoben.

Empfehlung der GK kommt im Herbst

Die Kommission will den Entscheid aber nicht noch einmal aufschieben. «Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir unabhängig vom Zwischenbericht der Aufsichtsbehörde in der Herbstsession entscheiden», sagte Aebischer.

Mit der Disziplinaruntersuchung sollen das Aussageverhalten von Bundesanwalt Lauber gegenüber der AB-BA sowie seine Handlungen innerhalb des Fifa-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR