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"Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“

Durch die Hintertür

Am 10. Dezember werden die Vertreter von rund 190 Staaten der Welt in Marrakesch ein Dokument unterzeichnen, das den Titel trägt: „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“. Der Bundesrat will diesen UN-Pakt unterzeichnen, denn der gibt vor für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu sorgen. Jedoch - die Staatspolitische Kommission des Nationalrates verlangt vom Bundesrat dem Migrationspakt im Dezember nicht zustimmen. Da weiss sich die Kommission einig mit den USA, Australien, Österreich und anderen Staaten.

Der Pakt will globale Standards im Umgang mit Migranten festlegen: Allen Immigranten sollen Schwierigkeiten und Fährnisse, die ihnen auf ihrer Reise ins gelobte Land begegnen könnten, aus dem Weg geräumt werden. Dafür wird ein System eingerichtet, das für die versprochene Ordnung sorgt. Neu gibt es das Menschenrecht auf Immigration: Alle Immigranten haben das Recht der Aufnahme in dem Land ihrer Wahl; sie haben uneingeschränkten Zugang zu den sozialen Einrichtungen des betreffenden Landes: „Der Anspruch darauf sei Menschenrecht“ - so die Pakt-Befürworter. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, auf jede Kontrolle zu verzichten, d. h. sie verzichten ohne Not auf die Ausübung ihrer Souveränitätsrechte.

Der gewichtigste Fehler in diesem Pakt aber - von den UN-Diplomaten beabsichtigt - ist die fehlende Unterscheidung von Flucht- und Arbeitsmigration: Wer wegen politischer Verfolgung oder Krieg, aber auch wegen wirtschaftlicher Not, wegen Kriminalität in seinem Wohnumfeld oder wegen klimatischer Veränderungen sein Land verlassen und in ein Land seiner Wahl umsiedeln will, ist gemäss dem Pakt ein Immigrant. Aus Sicht der meisten UN-Mitgliedstaaten ist also ein Immigrant jeder, der auswandern und in ein fremdes Land zuwandern, sich dort niederlassen will. Also weg aus den vielen armen Ländern in Nahost, in Afrika, in Südamerika oder in Asien hin nach Australien, nach den wohlhabenden Ländern Europas oder nach Kanada und den USA.

Befürworter, wie Bundeskanzlerin Merkel „argumentieren“, dass der Pakt „rechtlich nicht bindend sei“: „deshalb steht Deutschland dazu“. Da herrscht Blindheit oder Falschheit und Hinterlist: zuerst wollen die empathischen UN-Diplomaten dass sich die Unterzeichnerstaaten „unverbindlich“ verpflichten; alsbald aber wird den Staaten, die da mitmachen eröffnet, dass an mehreren Stellen im Pakt unmissverständlich festgehalten ist, dass es ein ‚Menschenrecht auf Immigration‘ gibt.
Menschenrechte sind einklagbar - z.B. beim ‚Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte‘.

Das Vorgehen des UN-Generalsekretärs António Manuel de Oliveira Guterres (1999 bis 2005 Präsident der Sozialistischen Internationale) ist erkannt: die einklagbare Verpflichtung kommt durch die Hintertür - daher macht die Schweiz da nicht mit.

Jürg Walter Meyer (D-Leimen)

Jürg Walter Meyer
07.11.18 - 17:26 Uhr
Leserbrief
Ort:
Leimen beu Heidelberg
Zum Artikel:
u.a. "Nationalratskommissionen uneinig über Uno-Migrationspakt" (05.11.2018)
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Und wie "die Schweiz" da mit macht!

"Sie" hat den Pakt, zusammen mit Mexiko, sogar federführend ausgearbeitet. Und genau aus diesem Grund stimmen wir auch noch diesen Monat darüber ab, ob wir weiterhin ein selbstbestimmtes Land, also ein souveräner Staat bleiben wollen oder nicht. Und glauben Sie mir, nicht einmal die SVP will, dass diese Initiative angenommen wird, denn sonst würde sie diesen 34-seitigen Pakt (der geplante Genozid an den europäischen Völkern!) in die Schweizer Landessprachen übersetzen und an jeden Haushalt senden.

Bei einem Nein zur Selbstbestimmungsinitiative heisst es schon bald: "Ihr wolltet ja keine Selbstbestimmung, also sagt Euch die UNO nun wie der Hase läuft."

Zu dumm nur, dass wir dann die Hasen sind...

Ich rate wirklich jedem, diese 34 Seiten selbst zu lesen!

Bitte!