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Volksabstimmung vom 23. November

Schützen wir unsere Menschenrechte!

Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und für ein würdiges Leben unabdingbar. Absolute Selbstbestimmung ist jedoch weder für Privatpersonen, noch für Firmen oder Staaten möglich. Wir sind alle eingebunden in komplexe vielfältige Beziehungen.
Das Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sind unschätzbare Errungenschaften nach Jahrhunderten schrecklicher Kriege, die grosse Zerstörungen und unermessliches Leid verursacht haben.
Die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» zielt darauf ab, dass unser Land in einem nächsten Schritt aus der EMRK aussteigt. Dies wäre für unser Volk ein schmerzlicher Verlust an Menschenrechten und ein verheerendes Signal an die anderen europäischen Staaten. Daher: Schützen wir unsere Menschenrechte und stimmen wir NEIN zur Etikettenschwindel-Selbstbestimmungsinitiative!
Apropos: An den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entsendet jeder Mitgliedsstaat einen Richter; zurzeit ist die Schweiz dort mit einer Richterin vertreten … und als einziges Land mit einem zweiten Schweizer Richter, der Liechtenstein vertritt.

Ursula Lüthy, Ostermundigen

Ursula Lüthy
06.11.18 - 12:39 Uhr
Leserbrief
Ort:
Ostermundigen
Zum Artikel:
diverse Artikel in der Südostschweiz (alle Ausgaben, zahlreiche Daten)
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