×

Leserbrief (Bezug auf den Artikel "Repower atmet auf" vom 29.6.2018)

Leserbrief (Bezug auf den Artikel "Repower atmet auf" vom 29.6.2018)

In einer Medienmitteilung vom 28. Juni 2018 schreibt Repower: „Anzeige von suissetec gegen das Bündner Energieunternehmen Repower war erfolglos“. Diese Aussage ist falsch. Und zwar total. In den Erwägungen seiner diesbezüglichen Verfügung hält das Bundesamt für Energie unmissverständlich fest: „... dass demnach der objektive wie auch der subjektive Tatbestand erfüllt ist und damit eine strafbare Handlung gegen das Stromversorgungsgesetz vorliegt“.

Auch alle Versuche der Kommunikationsabteilung von Repower können den Sachverhalt nicht verschleiern: Repower hat die Adressen seiner Monopol-Kunden missbräuchlich, d.h.illegal, für fremde Zwecke verwendet.

Schade, dass sich Repower CEO Kurst Bobst zitieren lässt, dass er nun nicht über Marktprotektionismus diskutieren müsse. Gerade diese Diskussion sollte aber stattfinden. Jeder seiner Zwangskunden sollte die Wahlfreiheit haben, wo er in Zukunft seine Energie beziehen will.

Viktor Scharegg, Vizepräsident suissetec (Schweizerisch-Liechtensteinischer

Gebäudetechnikverband)

Viktor Scharegg
02.07.18 - 10:59 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Leserbrief (Bezug auf den Artikel "Repower atmet auf" vom 29.6.2018)
Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.