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Wolfjagd-Stopp: Kanton leitet rechtliche Schritte ein

Aufgrund einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht muss der Kanton Graubünden die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst stoppen.

Südostschweiz
09.12.23 - 13:05 Uhr
Ereignisse
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht: Kanton Graubünden stoppt sofort das Abschiessen von Wölfen.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht: Kanton Graubünden stoppt sofort das Abschiessen von Wölfen.
Bild Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt. Die proaktive Wolfsregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich. Der Kanton Graubünden und die zuständigen Dienststellen haben den Eingang der Beschwerde der Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht zur Kenntnis genommen, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, weshalb die proaktive Wolfsregulation vorderhand gestoppt wird. Das Amt für Jagd und Fischerei habe am Freitagnachmittag die Wildhut sowie die Jägerinnen und Jäger, welche sich zur Sonderjagd angemeldet hatten, unmittelbar nach Eingang der Beschwerde informiert, heisst es weiter.

Zum Inhalt der Beschwerde kann der Kanton Graubünden keine Stellung nehmen, da ihm diese noch nicht vorliegt, wie es in der Mitteilung heisst. Es werden zeitnah die nächsten rechtlichen Schritte geprüft und eingeleitet. (red)

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Für das werden Spendengeldern ausgegeben. Der wolfsbestand soll reguliert werden ( nicht ausgerottet, reguliert und nicht mehr) das eine coexistenc zwischen allen Interessengruppen möglich ist. Aber welche Ideologen stellen sich wieder quer. Mit Geld ist alles möglich. Und da wird das Geld von gutgläubigen Menschen grosszügig ausgegeben. Was bringt das der Natur. Nichts, für das Geld würde man besser biotope etc fördern.

Sehr gut.
Hätten wir im allgemeinen nicht soviel Zuwachs von Migranten, Ausländern usw. müsste nicht soviel gebaut werden. Wir brauchen immer mehr Platz und Tiere müssen weg.

Stimmt so nicht ganz. Das Amt für Jagd- und Fischerei Graubünden hat lediglich den Jägerinnen und Jägern das Abschiessen der Wölfe mit sofortiger Wirkung verboten. Von der Wildhut war keine Rede. Das Schreiben war an "alle für den Wolfabschuss autorisierten Jägerinnen und Jäger" gerichtet. An die Wildhut war das Schreiben nicht gerichtet.....

man darf sich damit abfinden, dass es unausgereifte Gesetze gibt, der Instanzenweg wird länger sein, als das normale Leben, der zu schiessenden Wölfe und dann kommt die nächste Generation.

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