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Kokaindealer schuldig gesprochen

Im Fall eines Kokainhändlers haben alle ihre eigene Rechnung gemacht. Der Staatsanwalt, der Verteidiger und das Gericht.

03.05.18 - 19:55 Uhr
Ereignisse
Kokain Drogen Kokainkonsum Geldnote
Ein Kokaindealer wurde kürzlich vom Churer Regionalgericht schuldig gesprochen.
YANIK BÜRKLI

Die Staatsanwaltschaft Graubünden warf dem 35-jährigen Kameruner vor, zwischen November 2014 und dem Tag seiner Verhaftung, dem 21. Mai 2015, vorwiegend in Chur insgesamt 103,65 Gramm Kokaingemisch verkauft, getauscht oder gratis abgegeben zu haben. Dabei stützte sie sich auf die Mengenangaben seiner Kunden, mit welchen er teils regen Telefonkontakt hatte. Ausgehend von einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 40,8 Prozent entspricht dies 42,2 Gramm reinem Kokain. Und weil der Beschuldigte Kokain auch gegen Diebesgut - meist Parfüms - getauscht hat, kam zur Anklage wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz noch mehrfache Hehlerei hinzu.

Weitgehend bestritten

Wie schon in der Strafuntersuchung bestritt der Angeklagte auch am Donnerstag am Prozess vor dem Regionalgericht Plessur die eingeklagte Drogenmenge weitgehend. Sein Verteidiger kam in seiner Berechnung auf 7,12 Gramm reines Kokain. Was unter den 18 Gramm liegt, welche vom Bundesgericht als Grenze zum schweren Fall festgelegt wurde.

Der Staatsanwalt hielt am schweren Fall fest und forderte Schuldspruch in allen Anklagepunkten. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für die Drogendelikte und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Franken für die Hehlerei. Dazu noch eine Busse von 1500 Franken.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Der Verteidiger hielt an der von ihm berechneten Kokainmenge fest. Ein schwerer Fall sei nicht ansatzweise erfüllt. Sein Mandant sei wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen nach richterlichem Ermessen zu verurteilen. Vom Vorwurf der Hehlerei sei er freizusprechen, er habe nicht gewusst, dass das Eingetauschte Diebesgut gewesen sei. Der Verteidiger wies auch darauf hin, dass der Angeklagte bisher unbescholten war und nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle in finanzieller Not mit dem Drogenhandel begonnen hat.

Ein schwerer Fall

Das Gericht nahm sich Zeit und rechnete nach. Dabei kam es zu einer Menge von 25 Gramm reinem Kokain. Somit über der Grenze zum schweren Fall und schuldig des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die damit verbundene Mindeststrafe von zwölf Monaten wurde bedingt ausgesprochen. Bedingt ist auch die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Franken, die er wegen mehrfacher Hehlerei erhielt. Bezahlen muss der Verurteilte eine Busse von 1000 Franken sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten.

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