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Vier Jahre Haft für versuchten Auftragsmord

Die Frau, die in Mels für den versuchten Auftragsmord an ihrem Ehemann vor Gericht stand, wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Ausserdem wird sie nun für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Südostschweiz
27.03.18 - 18:37 Uhr
Ereignisse
Die schuldig gesprochene Frau muss vier Jahre ins Gefängnis.
Die schuldig gesprochene Frau muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat am Dienstag eine 37-jährige Italienerin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Sie wurde schuldig gesprochen, Ende 2016 zwei Detektive mit der Ermordung ihres Ehemann zu beauftragen.
 
Ausserdem ordnete das Gericht gegen die Frau eine Landesverweisung von fünf Jahren an. Dagegen muss die Frau die Verfahrenskosten von insgesamt gegen 70'000 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte erklärte noch im Saal, sie akzeptiere das Verdikt.

Trennung kein Grund für Mord

In der mündliche Urteilsbegründung erklärte der Gerichtsvorsitzende, die Tat sei verwerflich gewesen. Es gehe einfach nicht an, wegen einer Trennung einen Auftrag zur Tötung einer Person geben zu wollen. Jeden Tag erfolgten Trennungen, wie jene der Beschuldigten.

Das Gericht stufte die Steuerungsfähigkeit der Frau als mittelgradig vermindert ein. Ihre damalige Situation wertete es höher als dies die Staatsanwaltschaft tat.

Die Landesverweisung sei mit fünf Jahren zudem minimal. Es handle sich nicht um einen Härtefall, habe die Frau doch fast keinen Bezug zur Schweiz. Die Genugtuungsforderungen lehnte das Gericht ab: Für den Mann gebe keinen Grund, nach der Verhaftung der Frau noch Angst vor dieser zu haben.

Staatsanwältin forderte härtere Strafe

Die Staatsanwältin hatte für die geständige Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen mehrfacher versuchter Anstiftung zum Mord und Anstiftung zur Sachbeschädigung sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren gefordert.

Seit das damals jung verheiratete Paar 2006 in die Schweiz gekommen sei, habe die Frau stets nur gearbeitet und den Haushalt besorgt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Alles habe sich um den Ehemann und die Träume von einem gemeinsamen Familienleben gedreht.
 
Der Mann aber, der drei Jahre jünger als die Beschuldigte ist, verspielte viel Geld und hatte wiederholt Affären. Im Herbst 2016 habe er sie einmal mehr «belogen und betrogen» und die Scheidung verlangt, so die Staatsanwältin. Für die Frau sei alles zusammengestürzt. Ihre Enttäuschung und Wut seien nachvollziehbar. Die subjektive Tatschwere sei denn auch gering.

Angeklagte litt an Depressionen

Der Verteidiger stellte den Mordvorwurf in Abrede. Allenfalls könne man von Totschlag sprechen, habe die Frau doch in einer seelischen Ausnahmesituation gehandelt. Seine Mandantin sei zur Tatzeit in einer tiefen Depression gewesen. Die Kontrolle über ihr Denken und Handeln sei ihr völlig entglitten. Die Versuche zur Anstiftung seien dilettantisch und mithin absolut untauglich gewesen.
 
Die Beschuldigte sei deshalb von den eingeklagten Vorwürfen freizusprechen. Eventuell sei sie wegen zweifacher versuchter Anstiftung zum Totschlag zu einer maximal Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Nachdem sie fast 16 Monate Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgesessen habe, sei ihr der Rest bedingt zu erlassen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen.
 
In ihrem Schlusswort beteuerte die Beschuldigte unter Tränen, wie leid ihr alles tue. Ihrem Noch-Ehemann versicherte sie, er brauche keine Angst zu haben. Sie werde ein neues Leben anfangen.

Ehemann fürchtet neuen Mordversuch

Für den als Privatkläger auftretenden Ehemann forderte dessen Rechtsvertreter eine Genugtuung von 15'000 Franken. Weitere Zivilforderungen verwies das Gericht auf den Zivilweg.
 
Der Kläger selbst schilderte sein Leben als einzigen Alptraum, seit er von den Mordplänen seiner Frau erfahren habe. Er sei sicher, wenn seine Frau wieder in Freiheit sei, schmiede sie erneut Tötungspläne.

Mord in Auftrag gegeben

Weil im Herbst 2016 ihr Ehemann sie verlassen wollte, suchte die Beschuldigte gezielt nach Auftragskillern, die ihn gegen Geld töten würden. Als der erste abwinkte, wandte sie sich an jemand anderen. Dieser informierte die Polizei, welche ein einschlägiges Telefongespräch abhörte und kurz darauf, Anfang Dezember 2016, die Frau verhaftete. (sda)
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