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«Nur der Papst kann den Priester vom Zölibat befreien»

Wie geht es im Falle des zurückgetretenen Brigelser Pfarrers weiter? Die Mühlen der Kirchen mahlen sehr langsam, weiss Fabio Theus, RSO-Redaktionsleiter und Theologe.

Südostschweiz
17.07.18 - 16:58 Uhr
Leben & Freizeit

Sein Rücktritt sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Der Pfarrer von Brigels,Marcel Köhle, verkündete am letzten Sonntag seine Demission. Zu gross ist seine Liebe zu einer Frau, die er vor zwei Jahren kennen lernte. Er wolle die Beziehung öffentlich leben. Und weiter: «Die ständige Auseinandersetzung mit dem Zölibat-Versprechen und der Frage, was ich mit meinem Leben will, haben mir persönlich gezeigt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, diesen Schritt zu machen und einen Neuanfang zu wagen.»

Eine Frage im Zentrum

Mit seinem Entscheid wird der Pfarrer von Brigels von seinem Amt suspendiert. Er wird von seinen bei der Priesterweihe auferlegten Rechten und Pflichten befreit. Nicht aber vom Zölibat, wie Fabio Theus, Redaktionsleiter von Radio Südostschweiz und Theologe, im Interview mit TV Südostschweiz (siehe oben) erklärt. Hierfür brauche es einen Antrag auf Zölibat-Entpflichtung, über welchen letztlich Rom, sprich der Papst, entscheidet. Theus rechnet mit einem langen Prozess, bis der Fall abgeschlossen ist und der Entscheid bekannt wird.

Wage bleibt Theus auch, wenn es um die Dunkelziffer bei Priestern gibt, die eine Beziehung zu einer Frau haben. «Es ist aber kein Geheimnis, dass es Priester gibt, die eine lebendige Beziehung zu einer Frau pflegen», so Theus.

Beschäftigt Bistum Köhle weiterhin?

Auch wenn das Bistum Chur als konservativ gelte. Es sei gut möglich, dass Pfarrer Köhle innerhalb der Kirche weiterbeschäftigt werde - sprich dass Köhle vom Bistum geholfen werden würde. Das Bistum Basel etwa habe Beispiele geliefert, wie zurückgetretene Priester weiter beschäftigt werden könnten, sei es als Pastralassistenten, als Gemeindearbeiter oder in einer kirchlichen Einrichtung.

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