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Justin Bieber beschäftigt die Polizei

Möglicherweise kommt Justin Bieber ein Ausflug in Bad Ragaz teuer zu stehen. Weil der «Blick» der Polizei Videos zuspielte, hat diese ein Verfahren eröffnen – müssen.

Philipp
Wyss
14.06.17 - 13:29 Uhr
Stars & Sternli
Justin Bieber in Manchester.
Justin Bieber in Manchester.
KEYSTONE

Das Ausfährtli mit einem Golfcar durch Bad Ragaz könnte den kanadischen Sänger Justin Bieber teuer zu stehen kommen. Anlässlich seines Besuchs im Kurort war der 23-Jährige vom Golfclub zur einen guten Kilometer entfernten Coop-Tankstelle in Bad Ragaz und zurück gefahren. Leservideos belegen diese Fahrt am Montag. Dass es soweit kam, verdankt Bieber dem «Blick», wie es bei der Kantonspolizei St. Gallen auf Anfrage hiess.

Das Problem: Mit solchen Golfcars darf man nur auf sowie in einem begrenzten Umfeld eines Golfplatzes fahren. Das Fahren auf öffentlichen Strassen ist verboten.

«Grundsätzlich beschäftigt ein Prominenter die Kantonspolizei St. Gallen nicht, ausser es handelt sich um eine völkerrechtlich geschützte Person», sagte Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation der St. Galler Polizei. Und dies sei bei Justin Bieber nicht der Fall. Sobald es aber eine Ansammlung von Menschen wie in den vergangenen Tagen in Bad Ragaz kommt, sei die Polizei anwesend. Dabei markiert sie Präsenz, um Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.

Im Fall Bieber seien es die Medien, welche die Bevölkerung auf die Anwesenheit von Prominenten aufmerksam machen und für den Trubel sorgen würden, so Krüsi weiter. Und so habe ihn der Fall Bieber den ganzen Dienstag beschäftigt, da der «Blick» die Angelegenheit mit dem Golfwägeli publik machte und uns Bilder und Filme vom Superstar auf dem Golfwägeli schickte.

«Dass wir so handeln mussten, ist einzig und alleine dem «Blick» zu verdanken. Sie haben das Ganze mit Foto- und Filmaufnahmen dokumentiert, so dass wir von Amts wegen eine Strafanzeige erstellen mussten», so Krüsi. Und weiter: «Ich kann Ihnen versichern, dass es keinem Angehörigen der Kantonspolizei St. Gallen in den Sinn gekommen wäre, von sich aus Golfwägeli in Bad Ragaz zu kontrollieren.»

Und so geht es jetzt mit dem «Wägeli-Gate» weiter: Die Polizei hat den Sachverhalt festgelegt. Sie übergibt die Angelegenheit nun der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet auf eine Einstellungsverfügung oder auf ein Verfahren. Dabei geht es laut Krüsi auch um die Verhältnismässigkeit. Käme es zu einer Verzeigung, hätte das eine Busse zur Folge. In einem rechtlichen Strafverfahren käme es neben einer Busse allenfalls auch zu einem Fahrverbot in der Schweiz.

Wohin die Rechnung geschickt würde, weiss die Polizei nicht. Auch das wäre Sache der Staatsanwaltschaft.

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Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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