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Mit fachgerechter Installation für sichere Solaranlagen sorgen

Solaranlagen tragen viel zur Erreichung der Klimazielsetzung bei, sind aber anfälliger auf Beschädigungen als die meisten anderen Gebäudeteile. Schneedruck bei allen Anlagetypen und Brandschäden bei Indachanlagen sind die häufigsten Ursachen für Schäden. Diese können verhindert oder zumindest vermindert werden.

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11.11.19 - 13:09 Uhr
Dachbrand wegen überhitzter Solaranlage, das muss nicht sein. Die richtigen Vorkehrungen verhindern oder vermeiden Schäden.
Dachbrand wegen überhitzter Solaranlage, das muss nicht sein. Die richtigen Vorkehrungen verhindern oder vermeiden Schäden.
KAPO GRAUBÜNDEN

von Markus Feltscher, Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden

Solaranlagen, seien das Photovoltaik- (PV) oder auch thermische Anlagen, tragen einen immer grösseren Anteil am gesamten erneuerbaren Energieangebot bei, unterstützen damit die Energiewende und tragen den Forderungen nach Massnahmen bezüglich Klimawandel Rechnung.

Panelbrand: anspruchsvolles Löschen

Das Potenzial für Solaranlagen in der Schweiz ist riesig. Bei den PV-Anlagen werden entweder Aufdach- oder Indachanlagen gebaut. Indachanlagen sind ästhetischer, aber auch brandanfälliger. Die Isolation der Elektrokabel, welche die einzelnen Panels verbinden und den Strom zum Wechselrichter führen, könnte verletzt sein. Das kann zur Erhitzung des Unterdachs und im Extremfall zu einem Brand führen. Das Löschen von Panelbränden ist für die Feuerwehr anspruchsvoll. Beim Einsatz einer entsprechenden Software werden Hauseigentümer allenfalls gewarnt, wenn schadhafte Panels ausfallen oder unerklärliche Minderleistungen angezeigt werden. Um weitere Probleme zu vermeiden, ist in solchen Fällen umgehend eine Fachfirma zu konsultieren.

Der Brandgefahr entgegenwirken

Der Brandgefahr kann mit betrieblicher oder mit baulicher Prävention entgegengewirkt werden. Hinsichtlich der betrieblichen Prävention kann der Hauseigentümer seiner Solaranlage-Installationsfirma einen Auftrag zur Kontrolle erteilen – oder noch besser ein Serviceabonnement lösen. Lecks können mit drei Technologien entdeckt werden. Erstens: Eine mit Wärmebildkamera ausgerüstete Drohne kann partielle Erwärmungen entdecken. Zweitens: Lichtbögen machen ein Geräusch und verursachen hochfrequente Stromstörungen, welche mit speziellen Detektoren erkannt werden. Und drittens erkennen Modul-Optimizer Leistungsabfälle.

Im zweijährigen Rhythmus sollte zudem ein umfassender Service mit Spannungsprüfung, Sicht- und Funktionskontrolle, Steckverbindungsüberprüfung, Lastgangmessung und mit Prüfung der Strings, Module und Unterkonstruktion stattfinden.

Bauliche Massnahmen als Brandschutz

Die beste Brandprävention bei Indachanlagen ist die Verwendung von nicht brennbarem Dachkonstruktions-Untermaterial. Das können Brandschutzfolien oder -platten sein. Bauliche Massnahmen sind nur wirtschaftlich, wenn sie schon beim Bau der Anlage eingesetzt werden. Qualitativ gute Panels und hochprofessionelle Installationen tragen im Ernstfall viel zur Schadenminderung bei. Die kritische Arbeit an der Kabelanlage muss zwingend durch einen ausgebildeten Fachmann wie Elektriker oder durch zertifizierte Solarteure erledigt werden.

Selbstdeklaration als Sicherheit

Schneedruck ist die häufigste Schadenursache bei PV-Anlagen. Er tritt als Folge von zu schwachem Material oder wegen unsachgemässer Konstruktion auf. Weil solche Schäden nicht entschädigt werden dürfen, bleibt oft ein frustrierter Versicherungskunde zurück. Um Schadenablehnungen oder -kürzungen zu vermeiden und die Installateure in ihre Pflicht zu nehmen, hat die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) ein einfaches Selbstdeklarationsverfahren eingeführt. Auf dem einseitigen Formular, welches unter www.gvg.gr.ch bei den Downloads der Elementarschadenprävention heruntergeladen werden kann, bestätigen Installationsunternehmen (Solarbaufirma oder Ingenieur/Planer) sowie der Gebäudeeigentümer, dass die Solaranlage den SIA-Normen und VKF-Richtlinien entspricht. Mit dem Einsenden der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Selbstdeklaration an die GVG ist die Solaranlage automatisch zum angegebenen Erstellungskostenbetrag gegen Feuer- und Elementarschäden versichert – das zum gleichen Prämiensatz wie das zugehörige Gebäude.

Gut geplante, sachgemäss gebaute und der Gebäudeversicherung korrekt angemeldete Solaranlagen machen dem Hauseigentümer während Jahrzehnten Freude.

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