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Mordversuch: Schweigsame Beschuldigte vor Kantonsgericht Glarus

Zum Auftakt der Hauptverhandlung über einen versuchten Mord im Jahr 2018 hat das Kantonsgericht Glarus am Mittwoch die Beschuldigten befragt. Sie machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Agentur
sda
18.08.21 - 15:37 Uhr
Blaulicht
Symbolbild.
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«Ich weiss nichts davon», «dazu will ich nichts sagen», «ich habe schon alle Fragen beantwortet» - solche und ähnliche Aussagen gaben die Beschuldigten auf die Fragen des vorsitzenden Richters. Knappe Auskünfte gaben sie nur auf Fragen zu ihren persönlichen Umständen.

Einer der mutmasslichen Schläger liess sich immerhin zu einer Antwort hinreissen: Es stimme nicht, dass er und sein Kollege den Auftrag gehabt hätten, jemanden zu töten. Nur verletzen sollte man die Person.

In dem Fall geht es um eine Attacke auf einen Mann Anfang Oktober 2018 in Bilten GL. Zwei junge Männer sollen ihn mit Stöcken derart zusammengeschlagen haben, dass er nur mit Glück und dank sofortiger medizinischer Versorgung überlebte.

Angriff gegen Honorar

Den Auftrag zur Tat sollen zwei weitere Männer gegeben haben. Sie sollen den Schlägern ein Honorar von 10'000 Franken gezahlt haben. Laut Anklage ging es um eine Vergeltung für einen brutalen Angriff auf die Auftraggeber selbst, anderthalb Jahre zuvor. Das Opfer von Oktober 2018 soll damals der Hauptschläger gewesen sein. Er steht für diese Tat mit zwei Kollegen im September vor dem Glarner Kantonsgericht.

Die vier Hauptbeschuldigten im aktuellen Prozess, zwei Auftraggeber und zwei Schläger, befinden sich alle im vorzeitigen Strafvollzug. Dazu kommen zwei Personen, die der Gehilfenschaft beschuldigt sind, eine siebte Person ist wegen eines Nebendeliktes angeklagt.

Anklage fordert 5 bis 15 Jahre

Für die vier Hauptbeschuldigten forderte die Staatsanwältin Freiheitsstrafen zwischen 12,5 und 15 Jahren. Die Schläger sollen des versuchten Mordes und des Angriffs schuldig gesprochen werden. Für die mutmasslichen Auftraggeber sollen Schuldsprüche wegen Anstiftung zum versuchten Mord sowie wegen weiterer Delikte, etwa Drogen oder Betrug, erfolgen.

Für zwei Beschuldigte forderte die Anklägerin sieben beziehungsweise neun Jahre Freiheitsentzug wegen Gehilfenschaft zum versuchten Mord und anderer Delikte. Die siebte Beschuldigte soll wegen gewerbsmässigen Betrugs mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Die sieben Beschuldigten stammen aus Albanien, Kosovo und Mazedonien. Für alle verlangte die Staatsanwältin je 15 Jahre Landesverweis mit Eintrag ins Schengener Informationssystem. Damit wäre ihnen auch die Einreise in ein anderes Schengenland untersagt.

Aufgrund von Platzmangel und Corona-Regeln fand die auf drei Tage angelegte Verhandlung nicht im Gerichtsgebäude in Glarus sondern im grossen Gemeindehaussaal im benachbarten Ennenda GL statt. Vor Gericht erschienen waren nur die vier Hauptbeschuldigten. Die anderen drei liessen sich von ihren Anwälten vertreten.

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