×

Nationale Vorlagen: So stimmten die Bündner und Glarner

Drei nationale Vorlagen sind am Sonntag zur Abstimmung gestanden. Hier erfahrt Ihr, wie die Bündner und Glarner abgestimmt haben.

Südostschweiz
25.11.18 - 15:32 Uhr
Politik
SÜDOSTSCHWEIZ

Ticker

Graubünden hat abgestimmt

Die Hornkuh-Initiative wird von den Bündnern mit knapp 51 Prozent abgelehnt.

Selbstbestimmungsinitiative der SVP hatte bei den Bündnern keine Chance. Sie lehnen die Vorlage mit fast 65 Prozent ab. Lediglich in Südbünden und einzelnen Gemeinden im Prättigau bekam die Initiative eine leichte Zustimmung. 

Für die Vorlage «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» (Sozialdetektive) hatten die Bündner ein Gehör. Mit rund 70 Prozent stimmten sie der Vorlage zu.

Noch sechs Gemeinden fehlen in Graubünden

  • Hornkuh-Initiative: Rund 52 Prozent der Bündner lehnen die Vorlage immer noch ab.
  • Selbstbestimmungsinitiative: Knapp 64 Prozent der Bündner sind immer noch dagegen. Vor allem in Südbünden findet sich hingegen eine leichte Zustimmung für das Anliegen der SVP.
  • Sozialdetektive: Rund 70 Prozent der Bündner sind weiterhin für die Vorlage.

Glarus hat fertig abgestimmt

Die drei Gemeinden sind ausgezählt. Anders als im Vergleich zum Kanton Graubünden und zum schweizweiten Trend nehmen die Glarner die Hornkuh-Initiative an! Lediglich in der Gemeinde Glarus Nord wurde die Vorlage mit 21 Stimmen Unterschied abgelehnt.

Die Selbstbestimmungsinitiative wird deutlich abgelehnt und die Vorlage zu den Sozialdetektiven deutlich angenommen.

Graubünden sagt bisher zweimal Nein und einmal Ja

Um 12 Uhr sind bereits 77 von 108 Gemeinden ausgezählt. Dabei zeigt sich folgendes Bild:

  • Hornkuh-Initiative: Rund 52 Prozent der Bündner lehnen die Vorlage ab.
  • Selbstbestimmungsinitiative: Rund 64 Prozent der Bündner sind dagegen.
  • Sozialdetektive: Rund 70 Prozent der Bündner sind dafür.

Mit diesem Abstimmungsverhalten liegt Graubünden im schweizweiten Trend.

Rüffel für Kantonsstatistiker

Patrick Casanova hat via Twitter erste Resultate zu den nationalen Vorlagen getwittert. Daran hat der Kanton Graubünden keine Freude.

Die Vorlagen in der Übersicht:

Hornkuh-Initiative

Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» ist 2016 von der Interessengemeinschaft Hornkuh eingereicht worden. Gemäss Bundeskanzlei hat sie zum Ziel, dass es in der Landwirtschaft wieder mehr Kühe und Ziegen mit Hörnern gibt. Die Initiative wolle verhindern, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte aus rein wirtschaftlichen Gründen für Tiere ohne Hörner entscheiden. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern mit höheren Kosten verbunden ist, soll der Bund Halterinnen und Halter von ausgewachsenen behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken mit einem Beitrag unterstützen, wie es in den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung heisst.

Selbstbestimmungsinitiative

Die Selbstbestimmungsinitiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen «Widerspruch» gibt, wie es in den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung heisst. Sie wolle in der Verfassung festschreiben, was zu tun sei, wenn zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen werde, die in gewissen Punkten mit einem abgeschlossenen Vertrag nicht vereinbar sei. Laut Bundesrat soll die Schweiz in einer solchen Situation künftig stets genau gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden, wie es weiter heisst. Und sie müsse den Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelinge das nicht, müsse sie den Vertrag «nötigenfalls» kündigen.

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Gemäss Bundeskanzlei dürfen die Versicherungen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären.

Gestattet seien Bild­ und Tonaufzeichnungen, wenn sich die observierte Person an einem Ort aufhalte, an dem man sie ohne Weiteres beobachten könne – etwa auf der Strasse, in einem Laden oder auf einem Balkon. Der Blick in Wohn-­ und Schlafzimmer sei nicht zulässig. Aufnahmen mit Drohnen, Richtmikrofonen oder Wanzen seien nicht erlaubt. Ortungsgeräte dürfen nur bedingt und nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer observiert worden ist, muss informiert werden und kann sich vor Gericht wehren, wie es in den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung weiter heisst.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR