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Braunwald: Memorialsantrag für den Bau einer Gondelbahn soll nicht vor die Landsgemeinde

Ein Memorialsantrag will die Glarner darüber entscheiden lassen, ob Braunwald mit einer Gondelbahn erschlossen wird. Doch dieser verstosse gegen die Verfassung, sagt jetzt die Glarner Regierung.

Ueli
Weber
09.11.23 - 10:45 Uhr
Politik
Standseilbahn oder Gondelbahn? Der Glarner Regierungsrat sagt, dass die Glarner Stimmberechtigten an der Landsgemeinde nicht darüber entscheiden dürfen. 
Standseilbahn oder Gondelbahn? Der Glarner Regierungsrat sagt, dass die Glarner Stimmberechtigten an der Landsgemeinde nicht darüber entscheiden dürfen. 
Archivbild

Der Memorialsantrag für einen Grundsatzentscheid zur künftigen Erschliessung von Braunwald ist laut einer Prüfung durch den Glarner Regierungsrat nicht mit der Kantonsverfassung vereinbar. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Landrat, den Memorialsantrag für unzulässig zu erklären.

Folgt der Landrat dem Regierungsrat, würde die Landsgemeinde wohl nicht so bald über die Art der künftigen Erschliessung Braunwalds entscheiden können. Das aber forderte der Memorialsantrag, den Erstunterzeichner und SVP-Landrat Toni Gisler vor einigen Monaten einreichte. 

Ganz gestorben wäre eine Gondelbahn aber auch damit nicht. Denn die Landsgemeinde wird in einigen Jahren über den Kredit für den Bau einer Standseilbahn entscheiden. Und dann könnte sie diesen zurückweisen und eine Gondelbahn fordern. 

Landsgemeinde laut Glarner Regierungsrat nicht zuständig

Der Glarner Regierungsrat hatte im Mai entschieden, dass Braunwald weiterhin mit einer Standseilbahn erschlossen werden soll. Dagegen richtet sich der Memorialsantrag, dessen Unterstützerinnen und Unterstützer eine Gondelbahn bevorzugen. 

Wie der Regierungsrat argumentiert, betrifft die Erschliessung von Braunwald die kantonale Raumplanung. Dafür sei die Landsgemeinde aber gar nicht zuständig, sondern der Regierungsrat. 

«Indem der Memorialsantrag andererseits in einen bereits ergangenen Beschluss des zuständigen Regierungsrates eingreift, verletzt er ausserdem den Grundsatz der Gewaltentrennung», schreibt der Regierungsrat auf der Website des Kantons. 

Ueli Weber ist stellvertretender Redaktionsleiter der «Glarner Nachrichten». Er hat die Diplomausbildung Journalismus am MAZ absolviert und berichtet seit über zehn Jahren über das Glarnerland. Mehr Infos

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