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Unrechtmässig Bezogenes zurückfordern wird wohl schwierig

Die Gemeinderatssitzung fand erstmals in der Aula des neuen Schulhauses Klosters Platz. Themen waren Energie und vor allem die Aufarbeitung der Administrativuntersuchung.

Conradin
Liesch
24.02.23 - 08:57 Uhr
Politik
Der Gemeinderat tagte erstmals in der Aula des neuen Schulhauses Klosters Platz.
Der Gemeinderat tagte erstmals in der Aula des neuen Schulhauses Klosters Platz.
KZ

Zu Beginn der Sitzung präsentierte Thomas Blindenbacher, stellvertretender CEO von Amstein + Walthert AG und Leiter der «Fachstelle 2000 Watt Netto Null», die Massnahmen, welche von der «Energiestadt Klosters» zum Ausbau erneuerbaren Energien, der Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduktion der CO2-Emissionen bereits realisiert und noch geplant sind. Der CO2-Verbrauch in Klosters ist doppelt so hoch pro Person wie im schweizerischen Durchschnitt. Der Grund dafür liegt in der Höhenlage und der hohen Anzahl Zweitwohnungen. Bis 2050 soll pro Jahr und Einwohner «null CO2» erreicht werden. Mit dem Ersatz von Ölheizungen und der Förderung der Solarstromproduktion soll dieses Ziel erreicht werden können.

«Der Natur etwas zurückgeben»

Die Energiekommission unter dem Vorsitz von Gemeindevorstand Florian Thöny plant, in naher Zukunft die kommunalen Liegenschaften zu sanieren, mittels Fassadendämmung, Heizungsersatz und geplanten Fotovoltaik-Anlagen. Thöny erklärte, das Energieleitbild enthalte keine Verpflichtungen: «Es sind Eckpfeiler und Vorgaben, in welche Richtung wir uns entwickeln sollen. Dass man sich querstellt und hinterfragt, ist nicht ganz zeitgemäss. Wir wollen der Natur etwas zurückgeben.»

Er beantwortete damit den Einwand von Gemeinderat Marcel Jecklin, der einwandte, der CO2-Anteil in der Luft betrage «nur» 0.05 Prozent und daran wolle man rumschrauben: «Effizienter wäre es, dass jeder, der ein Haus baut, auch noch einen Baum pflanzen muss. Mit den vielen elektronischen Geräten wie E-Auto, E-Bike und Handys sind wir doch auf einem falschen Weg.»

Gemeinderätin Liz Rüedi erkundigte sich nach den Kosten und sagte, mit den E-Autos tausche man einfach «ein schmutziges Ding gegen ein anderes».

Florian Thöny erklärte weiter, man beschäftige sich zusammen mit der Repower und den Bergbahnen zurzeit auch mit der Idee für eine Gross-Solaranlage, womit 10 000 Haushalte versorgt werden könnten. Die Krux daran sei, dass Eile nottue, da die Leitungen der Repower limitiert seien.

«Der Gemeindepräsident führt den Laden»

Gemeindepräsident Hansueli Roth beantwortete die vielen Fragen, die nach der Präsentation der Administrativuntersuchung in der Luft lagen und welche vorgängig von den Rätinnen und Räten schriftlich eingereicht worden waren. Zu Beginn sagte Roth: «Wir vom Vorstand nehmen die Feststellungen sehr ernst und wollen diese umsetzen. Solche aus Ereignissen, die mehrere Jahre her sind, auch in reduzierter Form. Wir wollen damit die Gegenwart und Zukunft bearbeiten, uns aber nicht mehr in der Vergangenheit bewegen.»

Er wies in diesem Zusammenhang auf die Anpassungen der Führungsstrukturen hin, welche teilweise schon umgesetzt worden sind: «Es kann ja nicht sein, dass der Gemeindevorstand über die Anschaffung eines Staubsaugers beraten muss.» Roth sieht die Arbeit des Vorstandes künftig vermehrt im strategischen Bereich. Auch solle das Gesetz, welches die Zuständigkeiten und Entlöhnung des Gemeindepräsidiums regelt, überarbeitet werden. Der Gemeindeschreiber agiere dabei als Bindeglied zwischen Vorstand und Verwaltung. «Bei uns muss es der Gemeindepräsident sein, der den Laden führt», erklärte er abschliessend.

Die Umsetzungen der Erkenntnisse aus der Administrativuntersuchung obliegen grundsätzlich dem Gemeindevorstand und der spricht diese mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) ab. Bei den Bauten der aktuellen Legislaturperiode, etwa der Arsenadsorptionsanlage oder dem Bau der Unterführung Dorf wurde dies bereits anders gehandelt und die Empfehlung des Büros Curia umgesetzt.

Viele Räte äusserten sich dahingehend, dass hinter den Verfehlungen, welche die Administrativuntersuchung zutage gebracht habe, wohl kaum böse Absicht oder gar kriminelle Energie gestanden sei, vielfach sei einfach weitergemacht worden wie in den Jahren zuvor.

Gemeinderat Johannes Kasper äusserte sich dahingehend, dass auf verschiedenen Stufen hätte eingegriffen werden müssen, was auch «auf der Strasse» bekannt gewesen sei.»

Gemeinderat Martin Bettinaglio bemerkte, er sei weitestgehend zufrieden mit den Antworten des Vorstandes. Es sei gut, wenn man in Sachen Submissionseinhaltung sensibilisiert sei. Die Sache mit den Anschlussgebühren sei vertretbar, man habe ja kein Gebührenproblem, insofern hätten die dort festgestellten Mängel keine gröberen Konsequenzen.

«Entschädigungen zurückfordern»

Die Forderungen des ehemaligen Gemeindepräsidenten nach Überzeit- und Ferienentschädigung bezifferte Hansueli Roth mit je 100 000 Franken. Ausbezahlt wurden schliesslich total 50 000 Franken. Er, Roth, habe keine Zeiterfassung und somit sei keine Überzeit ersichtlich; von seiner Ferienzeit beziehe er lediglich 50 bis 60 Prozent, sein Guthaben werde aber nicht aufs nächste Jahr übertragen. Die Entlöhnung von Steck habe der Vorstand seinerzeit so bewilligt und das sei von der GPK nicht beanstandet worden.

«Die Stellung des Gemeindepräsidenten ist im Gesetz als 80% Pensum mit einer klar definierten Entschädigung geregelt. Es wurde nie ein Franken Überzeitentschädigung gefordert oder gar ausbezahlt und es wurde auch nie eine Lohnaufbesserung verlangt.»

Kurt Steck in der «Klosterser Zeitung» vom 10. Januar 2020 (Antwort auf einen Leserbrief)

Martin Bettinaglio kam auf die Entschädigungen des ehemaligen Präsidenten als Vertretung in juristischen Organen zurück. Da sehe er keinen Spielraum. Steck hatte 51 000 Franken als Präsident der Region Prättigau/Davos erhalten, diesen Betrag jedoch nicht der Gemeinde abgegeben; Bettinaglio wolle nicht drüber urteilen, ob bewusst oder unbewusst. Hansueli Roth entgegnete, es lasse sich heute nicht mehr abklären, ob er diese Aufgabe im Rahmen der 80-prozentigen Anstellung oder in den übrigen 20 Prozent absolviert habe; eine Rückforderung sei demzufolge rechtlich schwer durchzusetzen. Bettinaglio sagte, die Regelung sei klar, ob rechtlich durchsetzbar oder nicht, sei eine andere Frage. Immerhin das Grundhonorar, welches alle Mitglieder der Region erhalten, sei zurückzufordern: «Das sind nicht 51 000 Franken, es ist aber auch nicht null.»

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