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Sterbehilfe soll ermöglicht werden

Wer nicht mehr weiterleben möchte, der soll in Alters- und Pflegeheimen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Das ist die Forderung eines Auftrages. Die Regierung ist gleicher Meinung.

Südostschweiz
05.05.21 - 04:30 Uhr
Politik
Bereits heute ist Sterbehilfe in der Schweiz erlaubt. Die sterbewillige Person muss aber urteilsfähig sein und selber handeln können.
Bereits heute ist Sterbehilfe in der Schweiz erlaubt. Die sterbewillige Person muss aber urteilsfähig sein und selber handeln können.
PHILIPP BAER

Ein Gesetzesartikel soll es Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen in Graubünden gestatten, in den Institutionen Sterbehilfe durch externe Organisationen zu beanspruchen. Bisher wurde das Thema Sterbehilfe in den Heimen unterschiedlich behandelt. Ob eine Institution in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe zulässt oder nicht, hat die Trägerschaft zusammen mit der Heimleitung und der Leitung Pflege entschieden.

Der geplante Gesetzesartikel geht auf einen Auftrag der Juso Graubünden zurück. Grossrat Pascal Pajic (Chur) hat gefordert, dass Personen in Bündner Alters- und Pflegeheimen die Freiheit erhielten, selbst entscheiden zu dürfen, wann sie sterben möchten.

In ihrer Antwort schreibt die Bündner Regierung, dass bereits verschiedene Heime eine Suizidbegleitung zulassen würden. Zudem sei bis heute noch keine Beschwerde eingegangen, wonach eine solche Begleitung nicht ausgeführt werden durfte. Auch erklärt die Bündner Regierung, dass aufgrund des neuen Gesetzes das Pflegepersonal nicht verpflichtet würde, bei einem Suizid zu unterstützen.

Sterbewunsch eine Tatsache

Gesundheitsdirektor Peter Peyer erklärte am Dienstag gegenüber Radio Südostschweiz, weshalb trotzdem auch die Bündner Regierung der Meinung ist, dass ein solcher Gesetzesartikel notwendig ist. «Es ist heute Fakt, dass es Leute gibt, die begleitet sterben möchten. Wenn dies Menschen sind, die nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung leben, dann ist es sinnvoll, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit sie dort dieses Angebot auch in Anspruch nehmen können.» Es könne nicht sein, dass solche Menschen dann in die Illegalität abrutschen würden.

Peyer glaubt ausserdem auch, dass das Gesundheitspersonal in den Institutionen mit diesem schwierigen Thema umgehen kann. Dies, «gerade weil die Leute ja jeweils ihren letzten Lebensabschnitt in diesen Institutionen verbringen».

Grosser Rat soll entscheiden

Geht es nach der Bündner Regierung, soll der neue Artikel allerdings im Grossen Rat beraten werden. Dies dann im Rahmen einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Es wird deshalb wohl noch mindestens zwei Jahre dauern, bis der Gesetzesartikel in Kraft gesetzt wird.

Bereits heute ist Sterbehilfe in der Schweiz erlaubt. Die sterbewillige Person muss aber urteilsfähig sein und selber handeln können. Die helfende Person darf die Sterbehilfe nicht aus selbstsüchtigen Gründen anbieten. (kup/sda)

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