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Dok-Film über Quadroni: Kritik an Gerichtspräsident war Nebengleis

Die Kritik am Präsidenten des Regionalgerichts Unterengadin, die in einem Dokumentarfilm über Adam Quadroni geäussert wurde, spielte eine untergeordnete. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Agentur
sda
05.01.22 - 13:06 Uhr
Ereignisse
Die Kritik am Präsident des Regionalgerichts Engiadina Bassa/ Val Müstair steht laut Bundesgericht nicht im Zentrum des SRF-Dokumentarfilms.
Die Kritik am Präsident des Regionalgerichts Engiadina Bassa/ Val Müstair steht laut Bundesgericht nicht im Zentrum des SRF-Dokumentarfilms.
Bild Fadrina Hofmann

Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Beschwerdeinstanz UBI aufgehoben. Es kommt zum Schluss, dass die Kritik am Regionalgerichtspräsidenten nicht im Zentrum des FIlms vom Schweizer Fernsehen SRF stand. Die Beschwerde gegen den DOK-Film hatte der Vizepräsident des Regionalgerichts Unterengadin eingereicht.

In einzelnen Punkten hätte der im Dezember 2019 in der Sendereihe DOK ausgestrahlte Film «Der Preis der Aufrichtigkeit - Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell» anders oder besser gestaltet werden können. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Gesamthaft sei das Sachgerechtigkeitsgebot jedoch nicht verletzt worden. Das Bundesgericht hat deshalb die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft gutgeheissen.

Ein Einschreiten der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sei nicht geboten gewesen. Die Anforderungen an Sachgerechtigkeit und Ausgewogenheit dürfen laut den Lausanner Richtern nicht derart streng gehandhabt werden, dass «die für die demokratische und pluralistische Gesellschaft erforderliche journalistische Freiheit und Spontanität verloren geht».

«Lediglich Nebenaspekt»

Umstritten waren Sequenzen in Film, in denen Kritik am Präsidenten des Regionalgerichts Unterengadin hinsichtlich seiner Unabhängigkeit und einer mutmasslichen Nähe zum Bündner Baukartell geäussert wurde. Bei diesen Passagen handle es sich um einen Nebenaspekt der Hauptgeschichte, der nur wenige Minuten im rund 50 Minuten langen Dokumentarfilm ausmache, schreibt das Bundesgericht.

Im Film werde für das Publikum klar erkennbar ein Porträt aus der Sicht Quadronis gezeigt. Dies entschärfe die Vorwürfe am Gerichtspräsidenten. Dennoch dürften auch bei dieser Ausgangslage Vorwürfe gegen Dritte nicht einfach übernommen werden.

In diesem Fall habe sich die Filmemacherin jedoch um eine Stellungnahme des Kritisierten bemüht, was aus dem Film hervor gehe. Der Engadiner Richter liess eine Mail-Anfrage unbeantwortet. Das Gebot der Sachgerechtigkeit führt gemäss Bundesgericht nicht dazu, dass ein Beitrag vom Willen oder der Bereitschaft eines Dritten abhängig gemacht werden müsse.

Nicht zur Beschwerde berechtigt

Die Beschwerde gegen den DOK-Film hatte der Vizepräsident des Regionalgerichts Unterengadin eingereicht und nicht der kritisierte Gerichtspräsident selbst. Eigentlich hätte die UBI auf die Beschwerde gar nicht eintreten dürfen, wie das Bundesgericht schreibt.

Der Beschwerdeführer sei im Film nicht erwähnt worden, und es bestehe auch sonst keine besondere Betroffenheit, die ihn zu einer Eingabe als «Betroffener» berechtigt hätte. Vielmehr wäre ihm die Popularbeschwerde offen gestanden, die von mindestens zwanzig Personen unterschrieben werden muss.

(2C_112/2021 vom 2.12.2021)

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