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Gewusst wie: mit einem Eigenheim können Steuern gespart werden

Immobilien-Besitzer können in der Schweiz Steuern sparen. Seien es werterhaltende Arbeiten, Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Verwaltungskosten, Erneuerungsfonds-Einlagen und Hpothekarkosten.

Wohnen
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06.05.21 - 13:52 Uhr
Die Kosten für den Neuanstrich des Zimmers sind steuerlich absetzbar.
Die Kosten für den Neuanstrich des Zimmers sind steuerlich absetzbar.
123rf

von Jan Christmann, Immobilienökonom (IRE/BS) sowie Inhaber der Engel & Völkers Büros in Chur und Davos

Ende März lief die offizielle Frist für die Einreichung der Steuererklärung ab. Egal, ob der Steuerpflichtige die Erklärung einem Profi überlassen oder sie selber ausgefüllt hat – als Eigenheimbesitzer, als Eigenheimbesitzerin ist es grundsätzlich wichtig, alle Optimierungsmöglichkeiten zu kennen.

Unterhalts-/Instandsetzungskosten

Werterhaltende Arbeiten und Unterhaltskosten dürfen immer von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, ein neues Dach oder der Ersatz des kaputten Kühlschranks. Wer einen Neubau gekauft und noch keine werterhaltenden Arbeiten vorgenommen hat, hat dennoch eine Abzugsmöglichkeit. Bei Immobilien, die jünger als zehn Jahre alt sind, können zehn Prozent des Eigenmietwerts als Pauschalabzug abgezogen werden. 
Für ältere Liegenschaften sind es üblicherweise 20 Prozent. Wenn jedoch während des Jahres viele Renovationsarbeiten getätigt wurden, lohnt sich immer eine direkte Gegenüberstellung der effektiven Kosten zum Pauschalabzug. Aber Achtung: Sobald eine Ausgabe, wie beispielsweise eine grössere Küche, den Wert der Liegenschaft erhöht, kann der Betrag nicht von den Steuern abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: Dient die wertvermehrende Ausgabe der Umwelt und werden damit die Energiekosten der Liegenschaft gesenkt, ist der Steuerabzug möglich.

Versicherungsprämien und anderes

Je nach Kanton können auch die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung, für Sachversicherungen und für die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer Stockwerkeigentum besitzt, kann ebenso die Einzahlungen in den Erneuerungsfonds als Abzug geltend machen. Da die kantonalen Unterschiede aber doch stark variieren, lohnt es sich, die kantonalen Wegleitungen genau durchzulesen und gegebenenfalls beim Steueramt direkt nachzufragen.

Eigenmietwert und Hypothekarzinsen

Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird der Eigenmietwert der Immobilie zum steuerbaren Einkommen dazugerechnet. Der Eigenmietwert wird periodisch geschätzt und beträgt circa 60 bis 70 Prozent des jährlichen Betrags, den ein Mieter für dieses Objekt zahlen würde. Dafür dürfen die Hypothekarzinsen aber zu 100 Prozent von den Steuern abgezogen werden. 
Bei den seit Jahren tiefen Zinsen gleichen die Schuldzinsen den Eigenmietwert aber nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, damit dieses fiktive Einkommen die Steuerrechnung nicht zu sehr erhöht.

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