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Das neue Energiegesetz bringt energieeffiziente Neubauten

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist es in Kraft: das neue Energiegesetz.

Wohnen
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05.03.21 - 16:02 Uhr
Neubauten werden zukünftig einen Teil der benötigten elektrischen Energie vor Ort produzieren
Neubauten werden zukünftig einen Teil der benötigten elektrischen Energie vor Ort produzieren
e-gabi / Pixabay

von Michael Casutt, Projektleiter Energieeffizienz beim Amt für Energie und Verkehr des Kantons Graubünden

Mit der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes wurden die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich an den Stand der heutigen Technik angepasst. Die neuen Anforderungen sind seit dem 1. Januar in Kraft. 
Neue Gebäude benötigen nur noch sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser und haben eine Energiebilanz nahe bei Null. Zudem erzeugen sie einen Teil der benötigten elektrischen Energie selbst. Das sind die wesentlichen Anpassungen bei künftigen Neubauten.

Optimale Hülle = geringerer Verbrauch

Um eine ausgeglichene Energiebilanz vorweisen zu können, ist eine optimierte Gebäudehülle unumgänglich. Das heisst im Wesentlichen, die Dämmungen an Fassade und Dach sowie die energetische Qualität der Fenster müssen dem Stand der Technik entsprechen. 
In der Praxis bedeutet das eine Dämmstärke von etwa 20 cm und mehr, abhängig von der energetischen Qualität des Dämmmaterials. Bei der Wahl der Fenster führt kein Weg an Dreifach-Wärmeschutzgläsern vorbei. 

Erneuerbare Energie deckt den Bedarf

Die Schweizer Energiepolitik befindet sich in einer Phase der Weiterentwicklung. Die Energiestrategie 2050 sowie die Verpflichtung der Schweiz, 2050 ein CO2-freies Land zu sein, bedeutet einen Umbau des heutigen Energiesystems. 
Die Umstellung auf erneuerbare Energie im Gebäudebereich, insbesondere im Neubau, hat jedoch bereits begonnen. So sind beispielsweise für neue Gebäude eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung zu planen. Ebenfalls ist ein Teil der benötigten elektrischen Energie vor Ort zu produzieren, d. h. mindestens zehn Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Ausgenommen sind Standorte mit einer geringen Sonneneinstrahlung. 

Förderprogramme für Neubauten

Der Kanton Graubünden kennt eine breite Palette von Förderprogrammen für energetische Gebäudesanierungen sowie den Einsatz von erneuerbaren Heizungssystemen. Neben der Förderung von Sanierungen, werden auch Neubauten mit Vorbildcharakter finanziell unterstützt. Beitragsberechtigt sind Neubauten und Ersatzneubauten, welche dem Minergie-P-Standard entsprechen. Ebenfalls sind winterstromoptimierte Photovoltaikanlagen an Bauten und Infrastrukturanlagen förderberechtigt. 

Weitere Informationen zur Förderung sind hier zu finden.
 

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