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Bei Umbauten Aspekte des hindernisfreien Bauens bedenken

Das revidierte kantonale Raumplanungsgesetz ist seit Frühjahr 2019 in Kraft. Die neuen Bestimmungen wirken verstärkt auf Innenausbau und Nutzung von Wohnungen. Früher musste lediglich die Erschliessung der Wohnungen hindernisfrei sein. Trotzdem werden bei Umbauten oftmals Chancen vergeben, zeitgemäss zu sanieren.

Wohnen
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31.01.20 - 15:21 Uhr
Bis ins hohe Alter in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben – bei Umbauten und Sanierungen an das hindernisfreie Bauen denken
Bis ins hohe Alter in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben – bei Umbauten und Sanierungen an das hindernisfreie Bauen denken
PIXABAY

von Urs Mugwyler, Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden

Sinn und Zweck des hindernisfreien Bauens bestehen darin, bestehende Hindernisse im Wohnbereich abzubauen sowie neue Bauten und Anlagen möglichst hindernisfrei zu erstellen. Neben dem offensichtlichen Vorteil, dass mobilitätsbehinderte Mitmenschen dank der neuen Gesetzgebung einen einfacheren Zugang zu geeignetem Wohnraum bekommen, werden von diesen Regelungen insbesondere ältere Menschen profitieren.

Hindernisfreies Wohnen im Alter

Hindernisfreies Bauen bietet ihnen die Möglichkeit so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung und Wohnung leben zu können. Dies bedeutet, dass Wohnungen bei einem allfälligen Umbau so konzipiert werden, dass sie hindernisfrei oder sogar behindertengerecht sind, oder ohne grossen Aufwand im Sinne des anpassbaren Wohnungsbaus umgestaltet werden können.

Die neuen Regelungen werden genau dies ermöglichen. Es ist nachvollziehbar, dass daraus – neben den persönlichen Aspekten –, auch allgemeine volkswirtschaftliche Vorteile resultieren, wenn weniger ältere Menschen in den von der öffentlichen Hand subventionierten Institutionen untergebracht werden müssen. Alterswohnungen sind sehr gute und notwendige Angebote, welche aber das private, selbstständige Wohnen
weder ersetzen sollen noch können.

Herausforderungen für alle Parteien

Selbstverständlich stellen die neuen ergänzenden Bestimmungen sämtliche an der Planung und Realisierung involvierten Parteien vor neue Herausforderungen. Es gilt jedoch aufzuzeigen, dass die neuen Forderungen am passbaren Wohnungsbau nicht als Bürde, sondern vielmehr als Chance zu betrachten sind.

Insbesondere bei Umbauten und Sanierungen, wo die gesetzlichen Regelungen nur teilweise, oder keine Anforderungen stellen, sollte der anpassbare Wohnungsbau sowie das hindernisfreie Bauen als Chance betrachtet werden, Bauten und Anlagen auf einen zeitgemässen Stand zu bringen. Die im Rahmen der finanziellen Verhältnismässigkeit getätigten Investitionen sind dann nachhaltig, wenn sanierte Bauten die Standards einer zeitgemässen und hindernisfreien Erschliessung und Nutzung erfüllen.

Chancen ergreifen – nicht verpassen

Allzu oft werden jedoch immer noch Investitionen in Bauten getätigt, welche bereits nach Bauvollendung veraltet sind, da sie den heutigen Anforderungen – und somit den Ansprüchen – nicht mehr genügen. Meist aus kurzfristigen Optimierungsüberlegungen werden Chancen verpasst, mit wenig Mehraufwand gegenüber Neubauten konkurrenzfähige Gebäude mit Wohnungen, Läden etc. zu erstellen.

Umbauten und Sanierungen sind im Vergleich mit Neubauten relativ aufwendig und ein Auftraggeber muss sich fragen, welche Investitionen einerseits zielführend und andererseits tragbar sind. Jede einzelne Massnahme ist im Einzelfall zu prüfen. Beispielsweise, ob es sich lohnt, bei einem Lift lediglich die Kabine auszuwechseln (und immer noch einen viel zu kleinen Aufzug zu haben), oder ob sich die Mehrkosten für eine Vergrösserung der Anlage langfristig nicht doch rechnen.

Im Rahmen des Bauens sind viele solcher Entscheidungen zu treffen. Nicht immer können sie jedoch zugunsten des hindernisfreien Bauens ausfallen. Aber es lohnt sich, bei jedem einzelnen Vorhaben zu prüfen, ob entsprechende Massnahmen zur Hindernisfreiheit machbar und sinnvoll sind. Es geht also nicht alleine darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch – neben den damit einhergehenden gesellschaftlichen und sozialen Vorteilen – die eigenen Aufwendungen langfristig und nachhaltig zu sichern.

Beratung und Merkblätter

Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden berät Bauherren und Planer in der Planung und Umsetzung von konkreten Bauvorhaben.

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Liebes Publikum,
der Autor dieses Artikels (Urs Mugwyler, Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden, berät Bauherren und Planer in der Planung und Umsetzung von konkreten Bauvorhaben) sollte zur Kenntnis nehmen bzw. ernst nehmen, was ich seit Jahren schreibe (und womit ich vor Jahren bereits bei Pro Infirmis Chur vorstellig wurde, zuerst ignoriert, und nachdem ich beim Hauptsitz in Zürich mich darüber beschwerte, mit einem nichtssagenden Rat seitens Chur abgespiesen):
In Medien, bei Behörden und "sozialen" Institutionen sehe ich Behinderung mit Rollstuhl (barrierefreies Bauen) gleichgesetzt. Jedoch ich finde, dass wohl die Mehrheit der Behinderten bzw. Chronischkranken besteht via Stress (chronische Erschöpfung, Dauer(kopf)schmerzen, Herz/Kreislauf, psychische Traumen etc.), für die das noch grosse bis existenzielle Hindernis in ihrer Wohnung der (Abrupt-)Lärm indoor und outdoor (Beispiele: Türenknallen, Hundegebell, Laubbläser ganzjährig etc.) darstellt.
Ich finde, diese Menschen werden so diskriminiert, nicht inkludiert (im Stich gelassen).
Für diese Menschen müsste man bauen (Bedienungsanleitung und Quellenangaben bei mir gratis erhältlich bzw. siehe meine Kommentare hierzu seit Jahren)!
Dass man aber findet, dieses den eh Leidenden von Dritten aufgebürdete Problem sollten die nicht selten extrem Geschwächten selbst lösen, widerspiegelt bloss die Eiseskälte heutiger Marketingheissluft. So erlebe ich es im Reallife.

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