Kanton fordert schnellen Geldfluss
Der Bundesrat hat vor, die Schliessung von Restaurants, sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bis Ende Februar zu verlängern. Die Bündner Regierung fordert darum «rasch weitere finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes.»
Der Bundesrat hat vor, die Schliessung von Restaurants, sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bis Ende Februar zu verlängern. Die Bündner Regierung fordert darum «rasch weitere finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes.»
Als «Hiobsbotschaft» bezeichnet die Bündner Regierung die am Mittwoch angekündigten, weiteren Corona-Massnahmen des Bundes. Der Bundesrat will die Schliessung von Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bis Ende Februar verlängern. Gastronomiebetriebe sowie Betreiber von Kultur, Sport und Freizeitanlagen treffe dieser Entscheid besonders hart, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Den betroffenen Betrieben müsse daher «rasch eine Perspektive geboten werden.»
Graubünden fordert weitere finanzielle Hilfen
Die Verlängerung der Bundesmassnahmen fällt mitten in die volkswirtschaftlich bedeutende Wintersaison. Somit sei klar, dass vom Wintertourismus abhängige Betriebe besonders hart vom Entscheid getroffen werden, heisst es in der Mitteilung. Der Kanton habe den Bundesrat daher bereits mehrfach aufgefordert, rasch zusätzliche Hilfen für die besonders betroffenen Kantone, beziehungsweise besonders betroffenen Branchen, zur Verfügung zu stellen.
Mit der Ankündigung des Bundesrats vom Mittwoch habe das Anliegen des Kantons an Dringlichkeit zugenommen, heisst es weiter. Die betroffenen Unternehmen und Branchen bräuchten «dringend eine Zukunftsperspektive». Die Bündner Exekutive würde es daher begrüssen, dass der Bundesrat bereits an seiner Sitzung vom 13. Januar und nicht erst am 20. Januar über weitere landesweite Hilfsmassnahmen entscheidet.
Koordinierte Hilfen zwischen Bund und Kantonen
Wie der Kanton weiter mitteilt, ist er bereit, weitere kantonale Unterstützungshilfen zur Verfügung zu stellen. So habe die Regierung die Ausführungsverordnung zur Covid‑Härtefallverordnung des Bundes bereits im Dezember 2020 erlassen und auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Den erforderlichen Kredit von 39 Millionen Franken brutto hat die Regierung bei der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates beantragt, wie es weiter heisst.
Das Ziel seien schweizweite Lösungen, die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Kantonale Alleingänge, beziehungsweise mit dem Bund nicht abgestimmte Vorgehen, sind laut Regierung «nicht zielführend und abzulehnen». Die Erfahrungen aus der ersten Welle im letzten Frühling hätten dies deutlich gezeigt. Kantons‑ und Bundesmassnahmen müssten Hand in Hand gehen, es brauche eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten. (reb)
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