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Welchen Sport du nun ausüben darfst

Mitte April verkündete der Bundesrat moderate Lockerungen, auch für den Sportbetrieb. Was bedeutet dies konkret für die Ausübung im Amateurbereich? Eine Übersicht.

21.04.21 - 12:11 Uhr
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TC Domat-Ems 2009
Tennis darf draussen im Doppel auch ohne Maske gespielt werden. Im Innenbereich gelten für fast alle Sportarten Einschränkungen.
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Unklarheiten in Sportverbänden

Als an der Pressekonferenz am vergangenen Freitag die Frage eines Journalisten gestellt wurde, was die Lockerungen konkret für die unteren Ligen des Unihockeys bedeuten, konnte weder Bundesrat Berset noch der Rechtsexperte eine Antwort geben. Die Schweizer Sportverbände standen vor einer unklaren Ausgangslage – und sie tun dies immer noch.

Dies verdeutlicht beispielsweise die Ausgangslage im Tennis: Der Verband Swiss Tennis spricht in ihrer Medienmitteilung von nicht ganz einfachen Diskussionen mit dem Bundesamt für Sport und dem Bundesamt für Gesundheit. Diese Aussage verdeutlicht auch, wie unklar die neueste Covid-Verordnung des Bundesrates teilweise ist. Diverse Sportverbände mussten in Rücksprache mit den oben genannten Bundesämtern abklären, was konkret erlaubt ist und was nicht.

Ausnahmeregelung für Jugendliche und Kinder

Für Kinder und Jugendliche ab Jahrgang 2001 und jünger gelten keine speziellen Einschränkungen. Sowohl der Trainings- als auch der Wettkampfbetrieb ist grundsätzlich möglich. Auch sogenannte Kontaktsportarten, wie Schwingen oder Unihockey, sind in diesen Alterskategorien erlaubt. Bei den Erwachsenen gelten weiterhin Einschränkungen, insbesondere bei der Ausübung von Kontaktsportarten. Praktisch verunmöglicht wird der Sport dort, wo mehr als 15 Spielerinnen oder Spieler auf dem Feld stehen.

Ausnahmeregelung für Profis

Profis und jene Sportlerinnen und Sportler, die als semiprofessionell eingestuft werden, können ihren Sport weiterhin praktisch ohne Einschränkungen ausüben. Im Fussball beispielsweise werden alle Ligen von der Super League bis zur Promotion League als professionell oder semiprofessionell eingestuft. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist also möglich.

Amateurbereich

Kompliziert wird es im Amateurbereich, wo teilweise Ausnahmeregelungen geschaffen wurden. Folgend eine Auflistung einiger Sportarten, und deren Stand der Dinge:

Tennis

Ein Tennisspiel im Doppel draussen nur mit Maske und drinnen ganz verboten, hiess es zunächst vom Bund. Der Tennisverband war erstaunt, wie sie in ihrer Medienmitteilung schreiben. Innert Kürze handelten sie daraufhin mit den Bundesämtern Zugeständnisse aus. Neu darf draussen im Doppel ohne Maske gespielt werden und drinnen sind Doppel-Spiele nun doch erlaubt, hingegen nur mit Maske (dies nur ab Jahrgang 2000 und älter). Trainings und Turniere im Tennis sind draussen also praktisch ohne Einschränkungen möglich.

Hier erfahren Tennisspielerinnen und –Spieler, sowie Tennisclubs im Detail, was erlaubt ist und was nicht

Volleyball

Zusammen mit dem Tennisverband hat auch der Volleyballverband Swiss Volley bei den Ämtern insistiert. Die Doppelregelung gelte wie im Tennis auch fürs Beachvolleyball (sowie für Badminton). Beachvolleyball im Doppel kann also auch ohne Maske gespielt werden, trotz Status als Kontaktsportart.

Beim Volleyball, das mit je sechs Spielern pro Team ausgetragen wird, bleibt der normale Trainings- und Spielbetrieb weiterhin unmöglich. «Volleyball ist offiziell eine Kontaktsportart, die Ausübung von Kontaktsportarten bleibt weiterhin verboten im Erwachsenenbereich», erläutert Reto Melcher, Präsident des Bündner Volleyballverbandes. Die eventuell mögliche Variante mit Masken zu trainieren, sieht Melcher zudem als nicht vorstellbar.

Der Schweizer Verband Swiss Volley werde in den nächsten Tagen Klarheit über die Konsequenzen für den Verband, die Vereine, Organisatoren und Spielerinnen und Spieler schaffen. Eine umfassende Kommunikation dazu sei für den kommenden Freitag geplant. Ab dann würden auch die entsprechenden Schutzkonzepte für Trainings im Volleyball und Beachvolleyball sowie für den Spielbetrieb im Beachvolleyball aktualisiert. Möglich bleiben, wie bei allen Sportarten, Trainings und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen ab Jahrgang 2001 und jünger.

Badminton

Im Badminton sind sowohl Trainings als auch Wettkämpfe möglich. Im Doppel gilt jedoch eine Maskenpflicht und es gibt eine Begrenzung von 15 Teilnehmern pro Halle, wie Swiss Badminton mitteilt. Aber auch der Badmintonverband ist noch dabei, die Schutzkonzepte anzupassen.

Squash

Squash darf ohne Maske gespielt werden, allerdings muss dabei der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn zwei Spieler gegeneinander spielen, die im gleichen Haushalt leben. Auch hier gilt, dass nur maximal 15 Personen pro Trainingssession teilnehmen dürfen. Einzig die Jahrgänge 2001 und jünger können ohne Einschränkungen trainieren. Der Meisterschafts- und Turnierbetrieb ist aber weiterhin nicht möglich (Ausnahme NLA und A-Turniere).

Der Verband Swiss Squash hat dazu ein Video veröffentlicht, das veranschaulichen soll, wie ein Spiel mit Abstand aussehen kann:

Ob der Abstand somit in jedem Fall eingehalten werden kann, bleibt fraglich. Swiss Squash stellt aber auf seiner Internetseite auch Trainingseinheiten vor, die mit Abstand absolviert werden können. Diese finden sich unter folgendem Link: Mögliche Spiel- und Trainingsformen.

Fussball

Im Fussball ist ein normaler Spielbetrieb ab der 2. Liga und tiefer weiterhin verboten. Die Regelung mit höchstens 15 Personen auf dem Spielfeld verunmöglicht aber nicht nur den Spielbetrieb, sondern erschwert auch das Training. Dennoch können Fussballteams wieder mit Körperkontakt trainieren. Jedoch nur mit maximal 15 Personen und nur mit Gesichtsmasken. Will man sich das Training mit Maske nicht antun, bleibt weiterhin nur das Training mit Abstand erlaubt. 

Ab der 1. Liga und aufwärts läuft der Trainings- und Spielbetrieb hingegen normal und ohne grössere Einschränkungen, da diese Ligen als professionell oder semiprofessionell eingestuft wurden. Auch die Jahrgänge 2001 und jünger dürfen normal trainieren.

Unihockey

Unihockey gehört zu den Sportarten, die mit den neuesten Lockerungen keine Vorteile bekam. Als Kontaktsportart, welche zudem in der Halle ausgetragen wird, bleibt fast alles beim Alten. Weil die Saison ab der Stufe Nationalliga B und tiefer bereits frühzeitig abgebrochen wurde, spielt der erneute Entscheid aber kaum eine Rolle.

Es bleibt die Hoffnung auf einen normalen Spielbetrieb ab Herbst. Der Verband Swiss Unihockey sei laufend mit Swiss Olympics und dem Bundesamt für Sport in Kontakt. Immerhin: Die Nationalliga B wurde kürzlich als semiprofessionell eingestuft. Das heisst nebst Trainings wären auch wieder Wettkämpfe möglich.

Eine Lösung für die Amateure könnte das sogenannte Street Floorball sein, also Unihockey draussen zu spielen, wie der Verband mitteilt. Es ist ein Projekt, das unabhängig von Corona im Zusammenhang mit der Männer-WM 2022 in der Schweiz lanciert wurde und nun eine optimale Alternative darstellt. Hier geht es zu den Informationen zum Street Floorball von Swiss Unihockey.

Und so sieht es aus. Hier wurde die Anlage in Thun getestet:

QUELLE SWISS UNIHOCKEY
QUELLE SWISS UNIHOCKEY
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