×

Toter in Aargauer Höhle: 22-Jähriger als Tatverdächtiger verhaftet

Im Tötungsdelikt Bruggerberg im Kanton Aargau ist ein 22-jähriger Schweizer festgenommen worden. Er steht gemäss Justiz unter dringendem Verdacht, für den Tod des im April 2020 in einer Höhle aufgefundenen jungen Mannes aus dem Kanton Zürich verantwortlich zu sein.

Agentur
sda
29.03.21 - 11:05 Uhr
Blaulicht
Die Kantonspolizei Aargau hat einen 22-jährigen Mann aus der Region Brugg AG festgenommen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei Aargau hat einen 22-jährigen Mann aus der Region Brugg AG festgenommen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet. (Symbolbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Schweizer aus der Region Brugg sei am vergangenen Freitag von der Kantonspolizei festgenommen worden, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mit. Zum Aussageverhalten des Beschuldigten wurden mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben gemacht.

Der genaue Hergang wie auch das Motiv und der Hintergrund der Tat seien Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete gegen den 22-Jährigen ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Sie beantragte beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten.

Anfang Monat hatte die Oberstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der im April 2020 tot in einer Höhle am Bruggerberg in Brugg aufgefundene 24-jährige Schweizer Opfer eines Tötungsdelikt ist. Die Ermittlungsbehörden suchten Hinweise aus der Bevölkerung, um das Tötungsdelikt aufzuklären.

Höhle von Aussen verschlossen

Der Fundort ist eine alte, einst von Menschenhand geschaffene Sandsteinhöhle am Bruggerberg oberhalb von Brugg. Privatpersonen hatten den verschütteten Einstieg freigeschaufelt und stiessen am Sonntag, 5. April 2020, im Innern des Gewölbes auf die sterblichen Überreste eines Menschen. Abklärungen ergaben, dass es sich beim Toten um einen Mann handelte, der seit 7. April 2019 im Kanton Zürich als vermisst gemeldet war.

Wie der 24-Jährige ums Leben kam, war zunächst unklar. Die Beurteilbarkeit der Todesursache war im Rahmen der Obduktion eingeschränkt, wie die Oberstaatsanwaltschaft in der Medienmitteilung vom Monat festhält.

Das damals von der Staatsanwaltschaft gegebene rechtsmedizinische Gutachten habe keine äusseren Gewalteinwirkungen feststellen können. Die weiteren Erhebungen zeigten jedoch auf, dass die Höhle von aussen verschlossen worden sei.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR