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Bündner Regierung rechnet mit viermal mehr Härtefallgesuchen

Mehr als doppelt so viel Geld für Härtefälle - und weniger Hürden für die Gesuchssteller. Die Regierung greift der Bündner Wirtschaft unter die Arme.

22.01.21 - 11:45 Uhr
Politik
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Am Freitag geben die Regierungsräte Marcus Caduff und Christian Rathgeb, sowie der Chef des kantonalen Führungsstabs, Martin Bühler den Medien Auskunft.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Regierungsrat Marcus Caduff und Regierungsrat Christian Rathgeb orientieren an einer Medienkonferenz über die Umsetzung der Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemäss Bundesverordnung. Weiter informiert Martin Bühler, Chef Kantonaler Führungsstab, über das Resultat des Flächentests in St. Moritz.

Härtefälle

Die Regierung des Kantons Graubünden hat die kantonale Härtefallverordnung revidiert und rückwirkend auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Der Vollzug wurde neu aufgegleist. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns sei mit deutlich mehr Gesuchen von einzelnen Unternehmen zu rechnen, sagt die Regierung. Deshalb rechnet der Kanton nun mit rund viermal mehr Gesuchen – mit 2000 statt wie bis anhin mit 500. Die Regierung vereinfache den Vollzug der Härtefallverordnung deshalb drastisch.

Der Bundesrat hat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Insbesondere müssen Unternehmen, die für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen sind, keinen Umsatzverlust von 40 Prozent mehr nachweisen. Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt, aber nicht geschlossen sind, müssen diesen Nachweis erbringen. Der Kanton Graubünden richtet sich nach diesen Bestimmungen und führt ein Zusatzkriterium ein. In Graubünden werden nur Unternehmen berücksichtigt, die bezogen auf das ganze Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent aufweisen.

Gesuche können ab sofort wieder gestellt werden, heisst es. Der Vollzug für Unternehmen des Detailhandels, die ab 18. Januar geschlossen wurden, werde aber noch entwickelt. Die Regierung bittet diese Unternehmen daher um etwas Geduld und Verständnis.

Finanzielle Auswirkung

Die Regierung verabschiedete zur Umsetzung der angepassten Härtefallverordnung zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) einen Nachtragskreditantrag von 61 Millionen Franken. Somit stehen nun gesamthaft 100 Millionen Franken zur Verfügung. Die GPK muss diesen Antrag noch genehmigen.

Sollten die bestehenden Massnahmen verlängert werden oder aber zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, Caduff spricht speziell die potenzielle Schliessung der Skigebiete an, würden diese Mittel aber bei Weitem nicht reichen. Noch wisse der Kanton nicht, ob er diesbezüglich Hilfe vom Bund erhalte. 

Corona, St. Moritz und Testen

Seit dem Flächentest habe man die Gewissheit, dass St. Moritz kein Corona-Hotspot sei, sagt Bühler. Ausserdem seien alle Fälle der mutierten Version des Virus auf den Tourismus zurückzuführen. 

Die Konzepte der Betriebstest seien fortgeschritten, bereits über 120 Unternehmen hätten Interesse an solchen angemeldet, so Bühler. Damit könne man auch asymptomatische Erkrankte frühzeitig erkennen. Das Risiko, dabei falsch-negative Resultate zu erhalten, sei relativ tief, sagt Kantonsärztin Marina Jamnicki. Je nachdem welche Tests man wähle, desto kleiner seien auch die Fehlerquoten bei den falsch-negativen Tests – bei den PCR-Tests sei diese Rate sehr tief. Und auf genau diese PCR-Tests setze man bei dieser Strategie der Betriebstests und auch bei dem Massentest in St. Moritz. 

 

Mara Schlumpf ist Redaktorin und Chefin vom Dienst bei «suedostschweiz.ch». Ursprünglich kommt sie aus dem Aargau, hat ihr Herz aber vor einigen Jahren an Chur verschenkt. Mehr Infos

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