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Bundesanwalt Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Infantino ermitteln

Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen. Grund sind öffentliche Äusserungen Kellers.

Agentur
sda
05.05.21 - 10:09 Uhr
Fussball
Muss gegen Infantino in den Ausstand treten: Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes Stefan Keller. (Archivbild)
Muss gegen Infantino in den Ausstand treten: Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes Stefan Keller. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Beschwerdekammer stützt ihren Entscheid auf Aussagen Kellers in drei Medienmitteilungen und eine Aussage in einer juristischen Fachzeitschrift. Sie sah dadurch Ausstandsgründe für Keller als gegeben an. Die Unbefangenheit des ausserordentlichen Bundesanwalts gegen den Fifa-Präsidenten dürfe zu Recht bezweifelt werden.

Nicht eingetreten ist die Kammer auf ein Begehren Infantinos, alle bisherigen Amtshandlungen gegen ihn durch Keller seien für nichtig zu erklären.

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Die Wahl von Stefan Keller für dieses Amt war ein Castingfehler par excellence. Dass dieser nun über sich selber gestolpert ist, erstaunt nicht, einfach schade, dass die Wahlkommission die warnenden Stimmen vor der Wahl aus dem Wind geschlagen hat.

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