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Bezirksgericht Zürich: Kein Freispruch für Klima-Aktivisten

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag sechs Frauen und drei Männer für die Teilnahme an einer Sitzblockade vor dem Hauptsitz der Credit Suisse in Zürich im Juli 2019 verurteilt. Das Gericht äusserte aber auch Verständnis für das Anliegen der Klima-Aktivisten.

Agentur
sda
14.05.21 - 16:09 Uhr
Blaulicht
Unterstützerinnen und Unterstützer der neun Angeklagten protestierten während der Verhandlung des Zürcher Bezirksgerichtes am Mittwoch.
Unterstützerinnen und Unterstützer der neun Angeklagten protestierten während der Verhandlung des Zürcher Bezirksgerichtes am Mittwoch.
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte alle neun angeklagten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion wegen Nötigung, sowie in acht Fällen zusätzlich wegen Hausfriedensbruch.

Die neun Aktivistinnen und Aktivisten, acht davon aus der Westschweiz, waren im Juli 2019 Teil einer Sitzblockade vor dem Eingang der Credit Suisse am Paradeplatz. Damit protestierten sie gegen klimaschädliche Aktivitäten von Schweizer Grossbanken.

Die Verurteilten erhielten bedingte Geldstrafen in der Höhe von 40 Tagessätzen zu 10 Franken, respektive 30 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Strafen werden bei einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung aufgeschoben. Hinzu kommen Gerichtsgebühren sowie Untersuchungskosten.

Das Gericht ist damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese forderte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken. Dazu sollte eine Busse von 500 Franken kommen. Die Verteidiger der Angeklagten verlangten Freisprüche.

Legaler Protest wäre möglich gewesen

Das Gericht wies die von den Verteidigern an der Verhandlung vom Mittwoch geltend gemachten Rechtfertigungsgründe für die Sitzblockade jedoch zurück. Es seien weder Rechtfertigungsgründe zur Wahrung eigener Interessen vorgelegen, noch könnten sich die Aktivistinnen und Aktivisten auf die Notstandsregelung zugunsten anderer Personen berufen.

Es wäre laut dem Gericht problemlos möglich gewesen, auf legale Art und Weise für mehr Klimaschutz zu protestieren, wahrscheinlich sogar direkt auf dem Paradeplatz auf öffentlichem Grund.

Richter anerkennt Zweck der Aktion

«Sie haben zwar gegen das Strafgesetzbuch verstossen, aber dabei einen ehrenwerten Zweck verfolgt», sagte der vorsitzende Richter zu den Angeklagten. Der Kampf gegen den Klimawandel sei zweifellos die grösste Herausforderung für die Menschheit im 21. Jahrhundert.

Vor dem Gericht, welches aus Platzgründen im Zürcher Volkshaus tagte, versammelten sich am Freitag rund 40 Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten. Sie skandierten unter anderem «Klimaschutz ist kein Verbrechen».

Das Kollektiv «Climate Justice» kritisierte die Verurteilung in einer Mitteilung. Durch die Verurteilung der Aktivistinnen und Aktivisten werde die Klimakrise erneut ignoriert und die Klimazerstörung legitimiert.

Bei der Aktion im Juli 2019 wurden 64 Personen verhaftet. Sie sassen teilweise bis zu zwei Tagen in Untersuchungshaft. Gegen 51 würden Strafverfahren eröffnet. 42 Personen akzeptierten gegen sie erlassene Strafbefehle, die restlichen neun mussten sich diese Woche vor Gericht verantworten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

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Spätestens dann werden die NGO's erkennen, dass sie mit Rosinenpickerei bei den Themen keinen Staat lenken können.

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