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Nach Ferienrückkehr sind zwei Tests vorgeschrieben

Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer. Der Bundesrat informiert an einer Pressekonferenz.

Südostschweiz
17.09.21 - 15:02 Uhr
Leben & Freizeit
Bild Keystone/Alessandro Della Valle

Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

Der Bundesrat will so verhindern, dass wegen Rückkehrern aus den Herbstferien die Ansteckungen mit dem Coronavirus zunehmen, so wie es nach den Sommerferien passiert ist. Daten der Kontaktverfolgung hätten gezeigt, dass auch Reiserückkehrer zu dieser besorgniserregenden Lage beigetragen hätten, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Wegen der hochansteckenden Delta-Variante könnten die Fallzahlen regional sehr rasch steigen, schreibt der Bundesrat. Eine periodisch nachgeführte Liste mit Risikoländern sei deshalb nicht mehr sinnvoll. Der Bundesrat greift deshalb auf andere grenzsanitarische Massnahmen zurück.

Einreiseformular obligatorisch

Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und unabhängig davon, aus welchem Land man kommt. Heute besteht die Testpflicht nur für Flugreisen.

Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sich mit einem negativen Test ins Land gekommene Personen noch einmal testen lassen und den Test bezahlen. Das Resultat muss dem zuständigen Kanton übermittelt werden. Diese Testpflicht gilt für jene, die bei der Einreise weder Impfung noch Genesung haben nachweisen können.

Der Bundesrat hatte - um erneut steigende Fallzahlen nach den Herbstferien zu verhindern - in einer Konsultation den doppelten Test und eine Variante mit Einreisetest und einer Quarantänepflicht zur Diskussion gestellt.

Verzicht auf Quarantäne

Aufgrund der Ergebnisse entschied sich die Landesregierung nun für die Variante mit den zwei Tests. Sie dürfte praxisnaher sein und für die Kantone weniger Aufwand bringen, wie es in der Mitteilung hiess.

Neu müssen allerdings alle einreisenden Personen - ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind - das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, dies tatsächlich getan haben.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche.

Risikobasierte Kontrollen

Ob die Regeln befolgt werden, soll mit «risikobasierten Kontrollen» im Grenzverkehr überprüft werden. Einreisende ohne Test müssen diesen umgehend nachholen. Auch die Kantone sind in der Pflicht: Sie müssen mit Stichproben überprüfen, ob weder geimpfte noch genesene Eingereiste den zweiten vorgeschriebenen Test gemacht haben.

Die Sanktionen hat der Bundesrat ebenfalls festgelegt: Fehlt der Testnachweis, wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken fällig. Wer das Passagier-Lokalisierungsformular nicht ausfüllt, riskiert 100 Franken Busse. Fluggesellschaften und Fernbusunternehmen müssen prüfen, ob Formulare, Zertifikate und Testnachweise vorliegen.

Gleich bleiben die Einreisebestimmungen: Alle Länder ausserhalb des Schengen-Raumes, die nicht auf der Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) stehen, gelten als Risikoländer. Für Drittstaatenangehörige ohne Impfung, die aus Risikoländern einreisen, gelten wie bisher Beschränkungen für die Einreise.

Keine Formularpflicht bei Einreise aus Grenzgebieten

Menschen, die aus Nachbarländern einreisen, die nahe der Landesgrenzen liegen, müssen das elektronische Einreiseformular nicht ausfüllen. Diese Ausnahme gilt beispielsweise für Einkaufstouristen und -touristinnen.

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass alle Menschen, die aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, ab Montag neu ein Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen müssen. Ausgenommen sind unter anderen Personen, die aus grenznahen Gebieten der Nachbarländer einreisen.

«Sie müssen sich die Schweiz und die Grenzregionen in den Nachbarländern als grüne Zone vorstellen», sagte Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), am Freitag in Bern vor den Medien. Wer sich innerhalb dieses Gebietes bewege, müsse kein Formular ausfüllen.

Covid-Zertifikat für im Ausland Geimpfte und Genesene erhältlich

Das Schweizer Covid-Zertifikat gibt es ab Montag auch für in die Schweiz einreisende Personen, die sich im Ausland gegen das Coronavirus haben impfen lassen oder genesen sind. Voraussetzung ist, dass der gespritzte Impfstoff in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen ist.

So hat es der Bundesrat an seiner Sitzung am Freitag festgelegt. Das Zertifikat soll so auch für Touristinnen und Touristen erhältlich sein. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle festlegen, an die sich Einreisende wenden können, die das Schweizer Covid-Zertifikat möchten. Der Bund wird diese Stellen auf einer Webseite aufführen.

Die EMA hat bisher die Impfstoffe von Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson zugelassen. Weitere sind in Prüfung, darunter der russische Impfstoff Sputnik V.

Nach Angaben des Herstellers ist Sputnik V in über sechzig Ländern zugelassen; in der EU verwenden ihn Ungarn und die Slowakei auch ohne Zulassung der EMA. Der Bundesrat merkt an, dass die Schweiz den Zugang zum Zertifikat nicht auf alle WHO-Impfstoffe ausdehnen will.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Sie gelten für in die Schweiz zurückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatenangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, akkreditiertes diplomatisches Personal sowie Studentinnen und Studenten.

Zurzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel. Die Umsetzung der Zertifikatserteilung für weitere im Ausland Geimpfte und Genesene wird von einer Arbeitsgruppe des Bundes, den Kantonen und weiteren Stellen - unter anderem betreffend Datenschutz - begleitet.

Ziel sei eine möglichst effiziente, schlanke, und kundenorientierte Lösung, schreibt der Bundesrat dazu. In einer Übergangszeit bis 10. Oktober dürfen statt Zertifikate auch ausländische Impfnachweise vorgezeigt werden, zum Beispiel der Impfausweis der WHO.

Ab 15 Uhr informierte Gesundheitsminister Alain Berset an einer Pressekonferenz über die neusten Entscheide. Hier könnt ihr sie nochmals ansehen:

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