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Schullager in Graubünden können stattfinden

Der Kanton Graubünden erlaubt dieses Jahr Kinder- und Jugendlager unter strengen Auflagen. Für eine Bewilligung sind ein Test- und Schutzkonzept notwendig.

Südostschweiz
30.04.21 - 11:19 Uhr
Leben & Freizeit
Feuer
Müssen bewilligt werden: Klassenlager in Graubünden können mit den nötigen Schutzkonzepten durchgeführt werden.
MAYA RHYNER

Schullager sind in Graubünden besonders beliebt. Und sie sollen dieses Jahr möglich sein, wie das Gesundheitsamt Graubünden am Freitag in einer Verfügung schreibt. Gemäss der neuen Covid-Verordnung seien Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger erlaubt. Zu diesen Aktivitäten gehörten explizit auch Lager im Kultur- und Sportbereich, heisst es darin.

Die epidemiologische Lage im Kanton Graubünden sei aktuell aber kritisch. Es sei zudem in den vergangenen Monaten bereits zu verschiedenen Ausbrüchen und gehäuften Neuinfektionen in Lagern gekommen. Das Bündner Gesundheitsamt will deshalb alle geplanten Lager, die mehr als eine Übernachtung vorsehen, einer Bewilligungspflicht unterstellen.

Für Schullager gibt es gemäss Verfügung der Behörde keine Obergrenze an Teilnehmenden. Mehr als 50 Teilnehmende seien aber aufgrund des geforderten Schutzkonzepts «kaum denkbar», so das Gesundheitsamt. Für alle anderen Lager gilt eine Teilnehmerzahl von maximal 15 Personen, Leitungs- und Organisationspersonen eingeschlossen. Das Schutzkonzept müsse aufzeigen, «wie Ansteckungen im Rahmen des Lagers wirksam verhindert werden» und «wie anlässlich von Aktivitäten im öffentlichen Raum Ansammlungen von mehr als 15 Personen verhindert werden».

Schutz- und Testkonzept notwendig

Die Bewilligung für ein solches Lager kann der Kanton auf Basis dieses Schutzkonzepts und eines Testkonzepts erteilen. Beim Testkonzept spielt die Dauer des Lagers eine Rolle. Wer mehr als drei Mal übernachtet, muss sich am vierten Tag testen lassen – danach einmal pro Woche. Die Kinder und Jugendlichen müssen in jedem Fall bei Lagerbeginn ein negatives Testresultat vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen seien Schülerinnen und Schüler, die an regelmässigen Schultests teilnehmen, heisst es in der Verfügung.

Alle Massnahmen zu den Lagern treten per sofort in Kraft und gelten vorerst bis am 31. August. (jas)

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