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Kantonsspital Glarus verhängt Besuchsverbot

Aufgrund der weiterhin angespannten Pandemie-Situation hat das Kantonsspital Glarus entschieden, keine Patientenbesuche mehr zuzulassen. Es gibt aber Ausnahmen.

Südostschweiz
21.01.21 - 13:56 Uhr
Leben & Freizeit
Ab dem 23. Januar dürfen Patienten im Kantonsspital Glarus nur noch in Ausnahmefällen besucht werden.
Ab dem 23. Januar dürfen Patienten im Kantonsspital Glarus nur noch in Ausnahmefällen besucht werden.
ARCHIV/ Sasi Subramaniam

Die Corona-Taskforce des Kantonsspitals Glarus hat beschlossen, die aktuellen Besuchsregelungen vorübergehend durch ein Besuchsverbot zu ersetzen. Gemäss einer Mitteilung des Kantonsspitals will die Spitalleitung mit dieser zusätzlichen Massnahme Übertragungsrisiken weiter minimieren.

«Aufgrund der angespannten Situation müssen wir zurzeit alle Möglichkeiten ausschöpfen, um allfällige Virus-Übertragungsketten zu unterbrechen», hält Markus Hauser, CEO der Kantonsspital Glarus AG, in der Mitteilung fest.

Nach eigenen Angaben sind im Kantonsspital Glarus derzeit 20 Covid-19-Patienten isoliert in Behandlung, davon ein Patient auf der Intensivpflegestation.

Ausnahmebewilligungen in Absprache mit Stationsärzten

Die ausserordentliche Massnahme gelte ab dem 23. Januar bis auf Widerruf. Gemäss Kantonsspital sind folgende Ausnahmen im Rahmen dieses Besuchsverbots vorgesehen:

  • Partner und Partnerin von Gebärenden
  • Ein Elternteil pro Tag von hospitalisierten Kindern bis 16 Jahren
  • Angehörige von schwerstkranken Patienten und Patientinnen, sofern eine Genehmigung des behandelnden Stations- oder Kaderarztes vorliegt.

 Kommunikation über digitale Kanäle nutzen 

Das Kantonsspital Glarus ist sich bewusst, dass dieses Besuchsverbot den Austausch mit Patienten und Patientinnen massiv einschränkt. Die Verantwortlichen empfehlen den Angehörigen, während dieser Zeit vermehrt technologische Möglichkeiten für die Kommunikation zu nutzen. «Es ist essenziell, dass auch bei physischer Distanz emotionale Nähe auf indirektem Weg möglich bleibt», heisst es in der Mitteilung abschliessend. (reb)

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