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Fussball-Weltmeisterschaft 2018: Es gibt kein Recht, Lärm machen zu dürfen!

Am Donnerstag hat die Fussball-WM 2018 in Russland begonnen. Dieser Grossanlass erfüllt die einen mit Freude, andere dagegen mit Sorge. Denn die nächtlichen Fussball-Partys dauern oft länger als das Spiel und sind häufig mit deftigen Lärmimmissionen verbunden. Gefragt ist Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wohnen
Südostschweiz
18.06.18 - 13:58 Uhr
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Fussball-Weltmeisterschaft 2018: Es gibt kein Recht, Lärm machen zu dürfen!
Bild Archiv Somedia

 Thomas Oberle / Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz

Im Zusammenhang mit der WM stellt sich auch die Frage, wie mit dem Aushang von Nationalfahnen an Liegenschaften umzugehen ist.
Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Fussball-WM ist ein derartiger Grossanlass, dass gerade Anwohnerinnen und Anwohner von «Public Viewing»-Plätzen im Freien mit Beeinträchtigungen leben müssen. Gegen die von den örtlichen Behörden bewilligten Festzeiten lässt sich wohl nichts machen. Es bleibt den lärmgeplagten Nachbarn also nichts anderes übrig, als die Beeinträchtigungen mit möglichst grosser Gelassenheit hinzunehmen.

Grosszügig sein und Toleranz üben
Der Lärm rund um die «Public Viewing»-Plätze wird auch dazu führen, dass in deren unmittelbarer Nähe nicht pedantisch auf Einhaltung der an sich vor allem während der Nacht geltenden Ruhezeiten (in der Regel von 22 bis 6 bzw. 7 Uhr) gepocht werden kann. Die nachbarliche Rücksichtnahmepflicht gilt aber auch während der Fussball-WM, d. h. es besteht kein Recht darauf, unbegrenzt Lärm zu produzieren. Es gehört sich grundsätzlich nicht, Fernseh- und Musikgeräte ins Freie zu stellen (auf den Balkon oder in den Garten) und diese auf Hochtouren laufen zu lassen. Auch im Wohnungsinnern sind derartige Geräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Je weiter weg von den öffentlichen Festplätzen private WM-Festanlässe durchgeführt werden, desto stärker können Nachbarn auf ihr Recht zur Einhaltung nächtlicher Ruhe pochen.
Aufgrund des Grossanlasses sollte allerdings auch eine gewisse Toleranz bezüglich der Ruhezeiten gelten; es ist unrealistisch, die Nachtruhezeit bereits ab 22 Uhr durchsetzen zu wollen. Laute Musik, Gejohle, Gekreische, Motorengeheul und ständiges Hupen müsste jedoch an sich grundsätzlich nicht hingenommen werden.

Grenzen des Erträglichen respektieren
Aber Grosszügigkeit und Toleranz können keine Einbahnsache sein. Es ist somit das gute Recht von lärmgeplagten Bürgern, sich zu wehren, wenn die Grenzen des Erträglichen überschritten werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, Party zu feiern und die Korken einmal so richtig knallen zu lassen, wenn dabei berechtigte Interessen der Nachbarn grob verletzt werden.
Wichtig ist stets, ein gutnachbarliches Gespräch zu suchen, und nicht gleich zum Telefonhörer zu greifen, um die Polizei herbeizurufen.

Bewilligung für Aushang an sich nötig
Das Aufhängen von Nationalfahnen während der Dauer der WM dürfte in aller Regel problemlos sein. Da es sich bei Nationalfahnen nicht um Reklame handelt, ist deren Aushang nicht baubewilligungspflichtig.
Mieter und Stockwerkeigentümer müssen sich allerdings bewusst sein, dass die Aussenfläche einer Liegenschaft (Hausfassade, Balkonaussenbrüstung) – im Gegensatz zum Innenbereich eines Balkons – nicht zur Mietsache bzw. nicht zum Sonderrecht gehören. In diesem Bereich ist für den Aushang von Fahnen an sich eine Bewilligung des Vermieters respektiv der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig.
Aufgrund der beschränkten Dauer der WM ist allerdings zu empfehlen, den Aushang von Nationalfahnen zu tolerieren, sofern dadurch der Sichtbereich der unterliegenden Mieter und Eigentümer nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Es kann allerdings erwartet werden, dass die Fahnen nach Abschluss der WM wieder entfernt werden.

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