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Wenn der Mieter zum Problem wird: Kündigungstipps für Vermieter

Als Eigentümer freuen Sie sich, wenn die "Kapitalanlage Wohnung" Rendite über Mieteinnahmen abwirft. Allerdings sind nicht alle Mieter primär zuverlässig oder angenehm für die Nachbarschaft. Als Vermieter müssen Sie sich an die aktuelle Rechtsprechung halten und einem Mieter fristgerecht und anlassbezogen kündigen.

Wohnen
Südostschweiz
04.09.17 - 15:55 Uhr
Wohnen

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Vertragskündigung bei unregelmäßig oder nicht gezahlter Miete
Zahlt Ihr Mieter unregelmäßig, nicht vollständig oder überhaupt nicht, ist eine Kündigung wirksam. Ehe Sie den Vertrag kündigen und die Wohnung - bei Verweigerung des Auszugs - zwangsräumen lassen können, müssen Sie dem Mieter eine Chance zum Ausgleich geben und eine Frist setzen. Lediglich bei notorischen Nichtzahlern oder nachweislich drei Versäumnissen in Folge ist die sofortige Kündigung ohne eine Frist erlaubt. Achtung: Kündigen Sie allen Mietern, mit denen Sie einen Vertrag geschlossen haben. Bei Paaren ist die Einzelkündigung eines Mieters unwirksam.

Kündigung wegen Eigenbedarf
Eigenbedarf ist ein von vielen Vermietern gerne genutzter Grund für eine Wohnungskündigung. Hier kann der Mieter eine Eigenbedarfsprüfung anfordern und gerichtlich klären lassen, ob Sie die Wohnung wirklich selbst nutzen oder einem Verwandten zur Verfügung stellen möchten. Damit eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht für Sie als Eigentümer zum Problem und vom Gericht als unzulässig erachtet wird, sollten Sie die Grundlagen und Regularien bei Eigenbedarfskündigungen beachten.

Wirtschaftliche Verwertung, Abriss oder Sanierung
Es klingt einfach, doch in der Realität sieht es in diesen Fällen anders aus. Eine andere wirtschaftliche Verwendung in Verbindung mit einer Veräußerung der Immobilie müssen Sie bei einer Kündigung des Mieters belegen. Gleiches gilt auch, wenn Sie eine grossräumige Sanierung anstreben und einem Mieter diesbezüglich kündigen möchten. Der Abriss klingt eigentlich plausibel, aber auch hier sieht der Gesetzgeber keinen zwingenden Grund für eine Kündigung ohne faktische Darstellung des Abrissgrundes.

Vertragsverletzungen von Seiten des Mieters
Neben Mietrückständen gibt es eine ganze Bandbreite an Vertragsverletzungen, die Sie als Vermieter zur Kündigung berechtigen. Die Störung des Hausfriedens oder eine nicht vertragsgemässe Nutzung des Wohnraums und grobe Verstösse gegen die Hausordnung ermöglichen in Härtefällen eine sofortige fristlose Kündigung. Dies gilt auch, wenn Sie Kenntnis über eine Messie-Wohnung in Ihrem Objekt erhalten und die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung für andere Mieter nicht in Kauf nehmen möchten.

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Auch, wenn das sogenannte Messie-Syndrom eine anerkannte psychische Krankheit ist, handelt es sich mit diesem Wohnstil tatsächlich dennoch um eine Vertragsverletzung seitens des Mieters. Diese berechtigt den Vermieter, eine Entrümpelung vornehmen zu lassen. Für beide Parteien ist dies sicherlich unangenehm, jedoch wird der Vermieter um eine Haushaltsauflösung nicht herum kommen, wenn er seine Wohnung in einem bewohnbaren Zustand halten möchte.
https://www.transportwest.at/entrumpelung

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