×

Bauliche Veränderungen innen und aussen: Was ist erlaubt?

Das Recht eines jeden Mieters ist es, seine vier Wände nach dem eigenen Geschmack einzurichten und zu gestalten. Bei der Wandfarbe oder der Raumgestaltung dürfen Eigentümer nicht mitreden und müssen die Gestaltung der Räume den Mietern überlassen. Katzennetze/Katzenleitern im Aussenbereich, also auf dem Balkon, muss der Vermieter nicht genehmigen.

Wohnen
Südostschweiz
31.05.17 - 11:38 Uhr
Wohnen
Planen Sie bauliche Veränderungen, sollten Sie den Eigentümer generell vorab kontaktieren.

content.de

Katzennetz und Katzenleiter - was zählt als bauliche Veränderungen?
Vermieter dürfen Katzen in der Mietwohnung nicht verbieten, da der Gesetzgeber die Behandlung von Hauskatzen mit gleicher Gewichtung wie Hamster oder Meerschweinchen behandelt. Allerdings liegt es im Ermessen des Eigentümers, ob ein Katzennetz auf dem Balkon befestigt werden darf. Katzenleitern sind generell nicht erwünscht, da sie im Aussenbereich des Balkons und damit für alle Mieter sichtbar angebracht sind. Auch eine Beschädigung der Fassade ist nicht auszuschliessen, wodurch jeder Eigentümer das Recht hat, die Katzenleiter zu untersagen. Beim Katzennetz gibt es keine gesetzliche Richtlinie und Eigentümer entscheiden individuell. Als Mieter sollten Sie wissen: Auch wenn die Katze in der Wohnung generell erlaubt ist, auf dem Balkon ist sie nicht überall erwünscht. Stört ein Katzennetz die Optik der Liegenschaft, kann der Vermieter die Anbringung untersagen. Es empfiehlt sich, alle baulichen Veränderungen - auch ein Katzennetz vor der Anbringung mit dem Vermieter zu besprechen und das okay einzuholen.

Bauliche Veränderungen - Ihre Rechte als Mieter
Auch der Innenraum des Balkons zählt zur Fassade und somit zum Aussenbereich der Liegenschaft. Fixe bauliche Veränderungen oder ein Anstrich sind verboten und führen zu Ärger mit Ihrem Vermieter. Auch wenn er beispielsweise ein Katzennetz untersagt und Sie bringen es dennoch an, kann dies zur Aufforderung zur Demontage und schlimmstenfalls zur Kündigung der Wohnung führen. Die Montage von Storen zum Sonnenschutz ist erlaubt und hat so zu erfolgen, dass bei Auszug ein Rückbau ohne Beschädigung des Gemäuers erfolgt. Bei der Farbe und beim Design hat der Eigentümer Mitspracherecht und kann von Ihnen verlangen, dass Sie ein Store in einer zur Liegenschaft passenden Farbkombination wählen. Nicht erlaubt sind Glaswände oder Markisen die über den Balkon hinausragen. Tipp: Ihre Wäsche dürfen Sie entgegen der nachbarschaftlichen Worte auf dem Balkon trocknen. Der Müllbeutel hingegen darf nicht auf dem Balkon gelagert werden, da eine Geruchsbelästigung und der Befall von Schädlingen entstehen können.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wohnen MEHR