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Muken – ist das eine neue asiatische Kampfsportart?

Die Kantone erweitern und verdichten ihre Muster­vorschriften im Energiebereich (Muken). Diese Entwicklung stellt viele Eigenheimbesitzer vor finanzielle Schwierigkeiten. Anstelle Regulierungen sollten die Muken Gesamtenergieanforderungen vorgeben und die Zielerreichung den Experten überlassen.

Wohnen
Südostschweiz
26.02.17 - 11:44 Uhr
Wohnen
Muken - Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich: Ein umfassendes Regelwerk, das im Energiebereich für Gebäude diverse Vorgaben macht – nicht nur zur Freude der Eigenheimbesitzer.
Bild zVg

Reto Nick / Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Graubünden

Nein, Muken ist nicht die Bezeichnung für eine neue asiatische Kampfsportart, sondern ein Kürzel für «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich». Gegen 50 Prozent der Energie fliessen hierzulande in die Gebäude. Den grössten Teil davon beanspruchen Heizung und Warmwasser.
In der Energiepolitik und beim Energiesparen stehen deshalb die Gebäude im Zentrum des Interesses. Betroffen ist mit anderen Worten das, was das Leben in den eigenen vier Wänden angenehm macht. Und betroffen ist das Budget von Vermietern, aber ebenso von Mietern. Kurz: Es geht für viele um viel.

Umfangreiches Regelwerk
Im Jahr 2015 haben die Energiedirektoren die Muken 2014 verabschiedet – ein 98-seitiges Regelwerk. Dieses dient als Vorlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen. Die Muken 2014 bestehen aus einem Basismodul mit 18 Unterkapiteln sowie zehn Wahlmodulen. Im Vergleich zu den ersten Muken 1992 hat sich die Palette an Bestimmungen und Vorschriften enorm ausgeweitet.

Elektroheizungen können sinnvoll sein
Hier ein Beispiel: Die Muken von 2014 schreibt vor, dass innerhalb von 15 Jahren bestehende Elektroheizungen ungeachtet ihres Zustandes zu ersetzen sind. Besonders störend an der neuen Regelung ist, dass eine Heizung, die vor ein paar Jahren noch als fortschrittlich und umweltfreundlich angepriesen wurde, neu bereits vor deren technischem Lebensende verboten werden soll. Elektroheizungen sind im Kanton Graubünden sehr wichtig, sinnvoll und notwendig, beispielsweise seien beheizte Ferienhäuser oder Ställe genannt. Ein Umbau wäre wirtschaftlich nicht tragbar und technisch oft gar nicht machbar.
Aus Sicht des Umweltschutzes ist die Elektroheizung oft die ökologisch sinnvollste Form. Deshalb ist jegliche Sanierungspflicht abzulehnen – ebenfalls eine zeitliche Begrenzung. Elektroheizungen sollen uneingeschränkt betrieben werden können.

Zwangsmassnahmen sind teuer
Ein weiteres Beispiel sind Heizungen bei bestehenden Bauten. Es ist selbstverständlich, dass in die Jahre gekommene Ölheizungen durch moderne und sparsamere Modelle ersetzt werden sollen. Geht es nach den Energiedirektoren, müssen Hauseigentümer nach einem Heizkesselersatz mindestens zehn Prozent der Wärmeleistung durch erneuerbare Energien abdecken. Die Muken 2014 stellen viele Besitzer von Öl- oder Gasheizungen vor finanzielle Schwierigkeiten.

Das Ziel vorgeben statt den Weg
Im Bemühen, dem Bund vorauszueilen und möglichst keine Schlupflöcher offenzulassen, sind die Muken 2014 zu einem sehr umfassenden Regelwerk geworden. Dies behindert gleichzeitig Planer und Bauherrschaften bei der Ausarbeitung von kreativen und guten Lösungen. Anstelle von mehr Regulierungen sollten die Muken hin zu einer Gesamtenergieanforderung geführt werden. Der Weg, wie dieses Ziel erfüllt wird, ist den Fachleuten und Investoren zu überlassen.

Energieausweis bleibt freiwillig
Erfreulich ist allerdings, dass der Gebäudeenergieausweis weiterhin ein freiwilliges Instrument für die Beratung bleiben soll. Als solches wurde dieses 2009 von den Kantonen, dem Bund und dem HEV Schweiz lanciert und wird entsprechend auch richtig eingesetzt. Bei der Muken 2014 handelt es sich lediglich um eine Mustervorlage der Energiedirektorenkonferenz. Die Kantone sind gehalten, diese Muken bis 2020 umzusetzen.

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