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Ein neues Musterreglement als Leitfaden für Stockwerkeigentümer

efe Hypothekarzinsen und ein breites Angebot an Wohnungen führen hinsichtlich Stockwerkeigentum zwangsläufig zu einem grossen Boom. Für die Stockwerkeigentümer ist das Reglement ein wichtiges Dokument, um Finanzierung, Nutzung und das Zusammenleben zu definieren.

Wohnen
Südostschweiz
17.02.17 - 08:31 Uhr
Wohnen
Ein neues Musterreglement als Leitfaden für Stockwerkeigentümer
Bild Archiv SO

Beat Bernhard / Inhaber des gleichnamigen Immobilientreuhandbüros in Untervaz

Das neue Musterreglement des Schweizer Stockwerkeigentümerverbandes ist bei der Verfassung dieses Reglements eine hilfreiche Grundlage.

Seit dem 1.1.1965 kann Stockwerkeigentum (StWE) in der heutigen Form errichtet werden. Zu Beginn war die Skepsis gross, Anfang der 70er-Jahre boomte dann aber diese Art von Wohneigentum. Es wurde alles verkauft, was als Stockwerkeigentum auf den Markt kam – leider auch viel Unschönes und schlecht Gebautes.
Nach 1974, als Folge der Ölkrise, brachen die Verkaufszahlen für Stockwerkeigentum komplett ein. Schlechte Lagen, schlechte Bauqualitäten, überrissene Preise sowie Horrorgeschichten über Vorkommnisse in einzelnen Gemeinschaften waren dafür verantwortlich. Erst im Laufe der 80er-Jahre entwickelte sich wieder ein nennenswerter Markt. Heute kommen jährlich zwischen 10 000 und 15 000 neue Stockwerkeinheiten auf den Markt.

Dürftige gesetzliche Grundlage
Um Streitereien zwischen den Stockwerkeigentümern vorzubeugen, spielt das Reglement einer Gemeinschaft eine zentrale Rolle. Die Gesetzesvorgabe, namentlich Art. 712g Abs. 3 ZGB, beschränkt sich darauf, jedem StW-Eigentümer das Recht auf Erlass eines Reglements einzuräumen. Das Reglement selber umschreibt dann u.a. die Details, wie Rechte und Pflichten der StW-Eigentümer oder solche zur Nutzung der Liegenschaft usw. Es stellt damit verbindliche Rechtsregeln für die Gemeinschaft auf.
Die Inhalte dieser Reglemente sind von Gesetzes wegen nicht vorgegeben. Trotzdem ähneln sich alle Reglemente, enthalten sie doch Regelungen zu den Mehrheitsverhältnissen an Versammlungen, solche über die Kostenverteilung von Unterhalt oder zu Sanierungen. Man kann die unmöglichsten Vorschriften darin finden, sogar die Vorschrift, dass in der Wohnung zwingend Teppiche als Bodenbeläge zu verlegen sind.

Neues Musterreglement als Rahmen
Viele Reglemente, die noch aus der Anfangszeit des Stockwerkeigentums stammen, sind heute überholt und wurden nie angepasst. Oftmals enthalten sie die folgenden Grundelemente:

• Umschreibung des StWE-Objektes

• Zweckbestimmung

• Sondernutzungsrechte

• Bestimmungen über Unterhalt, Um- und Wiederaufbau

• Beschlussfassungen an den Versammlungen

• Aufgaben der Verwaltungen

• Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten

• Sanktionen

Das neue Musterreglement des Schweizer Stockwerkeigentümerverbandes enthält alle diese wichtigen Elemente, es bietet für eine Anpassung eine umfassende Grundlage und steckt einen klaren Rahmen mit detailliert beschriebenen Artikeln. Idealerweise sollte ein Reglement – wenn immer möglich – in Zusammenarbeit mit der künftigen Verwaltung erstellt werden. So kann es perfekt auf die jeweilige Liegenschaft angepasst werden.
Neuerdings werden auch Reglemente ausgearbeitet, die Zielsetzungen für die Liegenschaft beinhalten. Bei solchen Zielsetzungen geht es meistens um eine Erhaltungsstrategie mitsamt einer langfristigen Finanzierungsplanung. Da die Einlagen in den Erneuerungsfonds – und damit dessen Höhe – meistens viel zu tief sind, kann die Festlegung einer solchen Strategie im Reglement eine grosse Hilfe sein.

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