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Für das Klima weniger mit Öl heizen

Zuerst isolieren, dann die Heizung ersetzen: So will die Regierung den Energieverbrauch senken.

Südostschweiz
07.06.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Mit der Änderung des Energiegesetzes reagiert der Kanton Glarus auf die Energiestrategie 2050 des Bundes.
Mit der Änderung des Energiegesetzes reagiert der Kanton Glarus auf die Energiestrategie 2050 des Bundes.
PIXABAY

Wer in der «Villa Durchzug» seine alte Ölheizung ersetzen muss, soll das nicht mehr ohne Auflagen machen können: Nur noch ein Teil der Wärme darf nach dem Ersatz aus nicht erneuerbaren Energien wie Öl erzeugt werden. Dies schreibt die Regierung in ihrer Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes. Die Änderung befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung und soll der nächsten Landsgemeinde vorgelegt werden.

Was diese Vorschrift im Detail heisst, wird in einer Verordnung geregelt, die ebenfalls im Entwurf vorliegt und in der Kompetenz der Regierung liegt. So muss der Anteil der erneuerbaren Energie mindestens 10 Prozent betragen. Und das können etwa Zusatzheizungen mit Holz oder Wärmepumpen sein, aber auch eine bessere Gebäudeisolation. Von dieser Vorschrift befreit sind Gebäude, die eine bestimmte Energieeffizienzklasse erreichen oder nach dem Jahr 2000 gebaut worden sind. Wie viele fossile Heizungen von der Änderung des Energiegesetzes betroffen wären, lässt sich laut Urs Fischli, dem Leiter der Energiefachstelle des Kantons, nicht beziffern.

Kantone gehen gemeinsam vor

Mit der Änderung des Energiegesetzes reagiert der Kanton Glarus auf die Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Energieverbrauch soll sinken und erneuerbare Energien sollen gefördert werden. In seiner Botschaft verweist der Regierungsrat auch auf das Pariser Klimaabkommen: Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, muss der CO2-Ausstoss sinken. «Ein deutlicher Beitrag der bestehenden, sanierungsbedürftigen Bauten zur Verminderung der CO2-Emissionen ist dazu unumgänglich», so die Regierung.

Damit nicht jeder Kanton andere Vorschriften über den Energieverbrauch von Gebäuden erlässt, haben die Energiedirektoren der Kantone Mustervorschriften erarbeitet, die «MuKEn». Schon im bestehenden Energiegesetz sind mehrere Module dieser Mustervorschriften umgesetzt. Mit der aktuellen Änderung will die Regierung weitere davon übernehmen.

So ist etwa die erwähnte Vorschrift über den maximalen Anteil von nicht erneuerbaren Energien für die Heizung im Modul F «Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers» enthalten. Die Regierung schlägt vor, daneben weitere Module in das Energiegesetz zu überführen. Etwa die Vorschrift, dass bei Neubauten ein Teil des Strombedarfs auf der Parzelle selber erzeugt werden muss. Wer dem nicht nachkommen kann oder will, hätte eine Ersatzabgabe zu leisten.

Aus für elektrische Zentralheizung

An den Kragen gehen soll es den elektrischen Zentralheizungen. Die Neuinstallation oder der Ersatz sind schon heute nur in Ausnahmefällen erlaubt. Neu soll vorgeschrieben werden, dass bestehende Anlagen innerhalb von 15 Jahren ersetzt werden. Sie hätten dann sowieso ihre Lebensdauer erreicht, so die Regierung. Und der Ersatz etwa durch eine Wärmepumpe sei leicht möglich. Elektrische Zentralheizungen seien im Kanton Glarus allerdings «exotisch», so die Regierung. Und bei den dezentralen will man weiter auf Freiwilligkeit setzen. Ebenfalls innerhalb von 15 Jahren müssen zentrale Elektroboiler ersetzt werden, zum Beispiel durch solche mit einer integrierten Wärmepumpe.

Die Regierung sieht in der Übernahme der MuKEn Vorteile für die Bauwirtschaft, da die Vorschriften in den Kantonen harmonisiert würden. Für die Gebäudeeigentümer würden sich zwar höhere Investitionskosten ergeben. Aber: «Die Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie wirkt sich auf die Wirtschaftsentwicklung im Kanton positiv aus.»

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