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UBS-Prozess: Pariser Gericht wird Urteil am 20. Februar verkünden

Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS, in dem es im Kern um den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung geht, werden die Richter ihr Urteil am 20. Februar 2019 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag, dem letzten Prozesstag, mit.

Agentur
sda
15.11.18 - 19:04 Uhr
Wirtschaft
Nach wie vor droht der Grossbank in Frankreich eine Milliardenbusse. (Archivbild)
Nach wie vor droht der Grossbank in Frankreich eine Milliardenbusse. (Archivbild)
KEYSTONE/MELANIE DUCHENE

Begonnen hatte der Prozess gegen die UBS am 8. Oktober. Vor dem französischen Strafgericht musste sich die Grossbank gegen die Vorwürfe der Geldwäscherei und unerlaubten Anwerben von Kunden verteidigen. Auf der Anklagebank sassen auch sechs gegenwärtige und ehemalige UBS-Manager.

«Volles Vertrauen» in Justiz

Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und vor Gericht auf Freispruch plädiert. In einer am Donnerstagabend veröffentlichten Stellungnahme hielt die Bank fest, dass sie «klare und präzise Argumente» vorgebracht habe und der «Anklage die Grundlage für diesen Fall» fehle. «Wir haben volles Vertrauen in die französische Justiz», schloss die UBS ihren Kommentar ab.

Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln, warf dagegen die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert.

Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.

Hohe Geldstrafe gefordert

Die französische Staatsanwaltschaft fordert von der UBS eine Geldstrafe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro und von UBS France eine Betrag von 15 Millionen. Die Staatsanwälte hatten die Strafsummen in teils komplizierten Berechnungen eruiert. Die Anklage forderte zudem für die sechs UBS-Manager bedingte Gefängnisstrafen von sechs bis 24 Monaten sowie Geldstrafen von 50«000 bis 500»000 Euro.

Darin nicht eingerechnet ist der Betrag von 1,6 Milliarden Euro, den der französische Staat als Nebenkläger in der Sache fordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet.

Im Juli 2014 hatte die UBS bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.

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