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Die KESB gewährt Einblick in ihre Arbeit

Jedes Jahr veröffentlicht der Kanton St.Gallen Kenndaten zu den Tätigkeiten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Zahlen zeigen: Die Behörden arbeiten verhältnismässig und tragen dem Einzelfall Rechnung.

Linth-Zeitung
02.10.18 - 12:18 Uhr
Wirtschaft
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth in Rapperswil-Jona.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth in Rapperswil-Jona.
ARCHIV
Die KESB im Kanton St.Gallen blicken bereits auf fünf Jahre Tätigkeit zurück. Seit 2015 werden jährliche Kenndaten zu angeordneten Massnahmen und Aufenthalten in Kinder- und Jugendheimen sowie in Pflegefamilien veröffentlicht. Über die vergangenen Jahre sind Schwankungen festzustellen, es lässt sich aber noch kein Trend daraus ableiten. Per 31. Dezember 2017 waren für 2818 Kinder und 4886 Erwachsene Schutzmassnahmen angeordnet. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme bei den Kindern, während die Zahl bei den Erwachsenen stabil geblieben ist, wie die Staatskanzlei mitteilt. 
 

«Massschneiderung» im Erwachsenenschutz

 
Vor fünf Jahren wurde das System der Massnahmen für Erwachsene geändert. Das Ziel der Revision war, mit einem flexiblen System genau die Unterstützung anzuordnen, die auch wirklich nötig ist. Diese «Massschneiderung» bedeutet, dass eine Beiständin oder ein Beistand eine Person in bestimmten Aufgabenbereichen begleitet, ihre Vertretung übernimmt oder bei bestimmten Geschäften zustimmen muss (z. B. Vertragsabschlüsse). Daneben bestehen weiterhin umfassende Beistandschaften. Dabei übernimmt die Beiständin oder der Beistand die vollumfängliche gesetzliche Vertretung der betroffenen Person in allen Lebensbereichen. Der Anteil an massgeschneiderten Massnahmen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 76,5 auf 80,5 Prozent erhöht. Die umfassenden Beistandschaften nahmen hingegen von 22,8 auf 19 Prozent ab. Ein grosser Teil der Man-date im Erwachsenenschutz wird durch Angehörige oder andere Private geführt. 
 

Kindesschutz als Unterstützung der Eltern

 
Geht es um Kinder, werden die KESB oft als «platzierende Behörden» wahrgenommen. Das Recht der Eltern, den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen, ist aber nur in acht Prozent aller Massnahmen, das heisst in 287 Fällen, entzogen worden. Viele Platzierungen erfolgen einvernehmlich mit den Eltern. Insgesamt lebten im Verlauf des Jahres 2017 201 St.Galler Kinder in einem Kinder- und Jugendheim. Im Kanton St.Gallen bestanden zudem 354 Pflegeverhältnisse.
 
Im Kindesschutz befassen sich die KESB hauptsächlich mit Situationen, in denen die Eltern überfordert sind oder die Bedürfnisse der Kinder vernachlässigt werden. Meist entstehen diese Situationen aufgrund von Problemen der Eltern oder aufgrund von Konflikten zwischen getrenntlebenden Eltern um das Kind. Die KESB suchen stets Lösungen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, nicht um sie zu ersetzen. Bei 72 Prozent aller Massnahmen handelt es sich um Beistandschaften zur Unterstützung der Eltern.
 
Vor der KESB sind meist bereits weitere Stellen involviert. Die KESB erfährt erst von einer Gefährdung, wenn sie eine entsprechende Mitteilung erhält. Per 1. Januar 2019 werden die Bestimmungen zu den Mitteilungsrechten und -pflichten angepasst. Die neu-en Bestimmungen im Bundesrecht präzisieren, dass eine Mitteilung erst dann erfolgen muss, wenn eine Fachperson nicht selber helfen kann. Die KESB soll nur dann involviert werden, wenn es wirklich notwendig ist. Eine Meldung kann aber auch zu spät erfolgen. Wenn die Situation bereits eskaliert ist, ist eine sorgfältige Abklärung und kooperative Lösungssuche schwierig. 
 

Hineinschauen bei den KESB

 
Die Kenndaten allein sagen wenig über den Alltag der KESB aus. Deshalb laden die neun Behörden im Kanton St.Gallen die Bevölkerung ein, am 10. November 2018, von 9 bis 13 Uhr, an allen Standorten hineinzuschauen, um sich zu informieren und die Behördenmit-glieder und Mitarbeitenden kennenzulernen. Detaillierte Informationen zum Programm in den Regionen werden auf den Internetseiten der KESB veröffentlicht.
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