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Foffa Conrad AG zieht Weko-Entscheid vor Gericht

Der Bündner Bauskandal wird zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Dies, weil die von der Wettbewerbskommission hauptgebüsste Firma nun Beschwerde gegen den Weko-Entscheid einreichen wird.

Südostschweiz
24.05.18 - 14:34 Uhr
Wirtschaft
Die Firma Fofffa Conrad wird sich gegen den Weko-Entscheid wehren.
Die Firma Fofffa Conrad wird sich gegen den Weko-Entscheid wehren.
KEYSTONE

Von den sieben aufgrund des Baukartells gebüssten Baufirmen im Unterengadin, muss die Foffa Conrad AG die höchste Busse bezahlen. Gemäss dem Entscheid der Wettbewerbskommission rund fünf Millionen Franken. Dies, weil die Firma die Fäden bei den Absprachen gezogen habe.

Auf eine Stellungnahme von Foffa Conrad zum jüngsten Entscheid hoffte man bisher vergebens. Nun sagt Verwaltungsratspräsident Roland Conrad, man werde den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. «Die Vorwürfe sind teilweise unhaltbar», so Conrad gegenüber dem SRF. Unter anderem stimme die Zahl der von Absprachen betroffenen Aufträge nicht. Im Entscheid der Weko heisst es: «Zurückhaltend geschätzt ist von über 400 Beschaffungen auszugehen, welche die Bauunternehmen im Unterengadin abgesprochen haben.»

Wie viele Aufträge abgesprochen wurden, kann Roland Conrad nicht sagen. Es seien aber weniger gewesen: «Nicht alle Vorversammlungen führten zum Erfolg.» Häufig hätte man sich nicht geeinigt und die Offerten normal eingereicht, erklärt der Verwaltungsratspräsident gegenüber dem SRF. Nicht gelten lassen will Conrad den Vorwurf, dass Bauherren wegen der Absprachen zu viel bezahlt hätten. Die Weko hält in ihrem Entscheid fest, dass Preisabsprachen andernorts zu bis zu 30 Prozent höheren Preise geführt haben. «In den letzten 20 Jahren ist ein Grossteil der Baufirmen im Unterengadin Konkurs gegangen oder übernommen worden. Die Firmen hätten wohl überlebt, wenn sie dank zu hohen Preisen mehr verdient hätten», rechtfertigt sich Conrad.

Nun werden die Preisabsprachen im Unterengadin also zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde wolle man am Montag einreichen, wie Roland Conrad dem SRF abschliessend sagt.

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