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Horngegner zieht Anzeigen gegen Kapitäne zurück

Sechs Anzeigen wurden von einem Stäfner gegen ZSG-Kapitäne wegen missbräuchlichen Hornens auf dem 
Zürichsee erstattet. Nun dürfte der Spuk ums Hornen ein Ende haben: Die Verfahren wurden eingestellt.

Linth-Zeitung
08.10.18 - 04:30 Uhr
Tourismus
Die Kapitäne auf dem Zürichsee können aufatmen, weil der Horngegner seine Anzeigen wohl zurückzieht.
Die Kapitäne auf dem Zürichsee können aufatmen, weil der Horngegner seine Anzeigen wohl zurückzieht.
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von Philippa Schmidt


Eine Bestätigung von einer offiziellen Stelle steht noch aus: Doch wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, wurden die Verfahren gegen zwei Kapitäne der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) eingestellt. Das bedeutet, dass der Stäfner Anwohner, der sich durch das Hornen der Kursschiffe gestört fühlte, seine Anzeigen zurückgezogen hat.

Der Horngegner selbst war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Was seine Gründe für den Rückzug sind, lässt sich deswegen noch nicht sagen. Zuvor hatte der Mann von gezielten Provokationen gesprochen. Zwei Kapitäne führten einen Privatkrieg gegen ihn. Doch später hatte er sich versöhnlich gezeigt. «Ich will keine Strafen erwirken und würde die Anzeigen zurückziehen, wenn das missbräuchliche Hornen aufhört», hatte er in Aussicht gestellt (Ausgabe vom Donnerstag).

Sechsmal wollte er missbräuchliches Hornen durch ZSG-Schiffe vor seinem Haus in Stäfa festgestellt haben. Zudem hatte der Horngegner bereits letztes Jahr eine Anzeige eingereicht, die aber nach Einvernahme des Kapitäns eingestellt wurde. Weil das Hornen zu Recht erfolgt war.


Verunsicherung bei Kapitänen

Weder das Statthalteramt noch die ZSG waren gestern für eine Stellungnahme erreichbar. ZSG-Direktor Roman Knecht hatte sich allerdings bereits kritisch gegen die Anzeigen geäussert. So sagte er, dass die Anzeigen Verunsicherung bei den Schiffsführern schafften, weil diese sich doppelt überlegen müssen, ob sie vor dem Steg in Stäfa hornen oder es unterlassen sollen. Bei den aktuellen Anzeigen ging es um das Hornen in einer Gefahrensituation, welches vier Sekunden dauert. Es wird etwa angewendet, wenn Schwimmer im Weg oder andere Schiffe auf Kollisionskurs sind. Mit dem traditionellen viertelsekündlichen Hornen beim An- und Ablegen hatten die ZSG-Schiffe bereits im letzten Juli aufhören müssen.
Der Seeanwohner hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) darauf aufmerksam gemacht, dass dies in der Binnenschifffahrtsverordnung nicht vorgesehen ist. Dadurch hatte er ein faktisches Hornverbot beim An- und Ablegen der ZSG-Schiffe erwirkt und eine jahrzehntealte Tradition beendet.

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