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Bundesrat will schärfere Regeln für Ski- und Wandertouren-Leiter

Wer gewerbsmässig Touren im Hochgebirge anbietet, soll künftig ab dem ersten Franken Umsatz eine Bewilligung für sein Gewerbe einholen müssen.

Südostschweiz
29.03.18 - 04:30 Uhr
Tourismus
Silberen
Der Bundesrat will eine Bewilligung von Ski- und Wandertouren Leiter verlangen.
KEYSTONE

Der Bundesrat will strengere Regeln für Risikosportarten wie Hochtouren Riverrafting. Unternehmen und Personen, die solche Freizeitaktivitäten anbieten, sollen in Zukunft in der Regel eine Bewilligung haben müssen. Damit vollzieht der Bundesrat eine Kehrtwende.

Noch 2016 hatte er erklärt, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Sicherheit mit dem Gesetz nicht verbessert werde. Er wollte es im Rahmen des Stabilisierungsprogramms abschaffen und damit 150 000 Franken einsparen. Auf Druck der Kantone und aus dem Parlament verzichtete er auf diesen Schritt.

Nun will der Bundesrat die Regeln für Risikosportarten sogar verschärfen. Er hat gestern die Totalrevision der Risikoaktivitätenverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Nach Ansicht des Bundesrates wird damit die Sicherheit für die Teilnehmer und die Professionalität der Anbieter von Risikosportarten erhöht.

Ausnahme für Vereine

Die wichtigste Neuerung betrifft die Frage, wer als gewerbsmässiger Anbieter gilt. Bislang ist dies nur der Fall, wenn jemand jährlich mehr als 2300 Franken Einkommen erzielt. Der Bundesrat will diese Grenze aufheben. Neu soll ein Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig gelten.

Eine Ausnahme gilt für Vereinsaktivitäten, sofern der Verein nicht gewinnorientiert und das Angebot nur Mitgliedern zugänglich ist. Gleiches gilt für das Förderprogramm «Jugend und Sport» des Bundes oder Angebote von Schulen und Hochschulen.

Eine Erlaubnis einholen müssen Anbieter von Canyoning, Riverrafting, Wildwasserfahrten, Bungee-Jumping, Hochtouren, Alpinwanderungen sowie Ski- und Snowboardtouren oberhalb der Waldgrenze. Neu sollen auch Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer und Wanderleiter unter das Gesetz fallen. Teilweise gilt die Bewilligungspflicht erst ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad. (sda)

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