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Frau Stone, eine Kopie der Klagebewilligung läge für Sie bereit

Eine öffentliche Bekanntmachung der Schlichtungsbehörde Maloja im Kantonsamtsblatt sorgt für Schmunzler. Es geht weiter im Fall Sharon Stone - über den man nur weiss, dass es um Geld geht.

Südostschweiz
01.02.19 - 10:19 Uhr
Stars & Sternli
PRESSEBILD

Wer in diesen Tagen das Kantonsamtsblatt durchforstet, wird unter anderem auf diese Meldung stossen:

Öffentliche Bekanntmachung – Zustellung der Klagebewilligung
Im Klageverfahren der Einzelunternehmung Alexandra della Porta Rodiani Productions, Ascona, vertreten durch RA Andrea-Franco Stöhr, Nievergelt und Partner Advokatur und Notariat AG, Crappun 8, 7503 Samedan, gegen Herr Clifton Jake Loftin, USA (als beklagte Partei 2) und Frau Sharon Stone, USA (als beklagte Partei 3) et al. ist am 30. Januar 2019 die Klagebewilligung der klagenden Partei ausgestellt worden. Die beklagten Parteien erhalten hiermit die Möglichkeit, beim Sekretariat der Schlichtungsbehörde Region Maloja eine Kopie der Klagebewilligung abzuholen.

Es darf also geklagt werden in St. Moritz: Am Mittwoch wurde der klagenden Partei die Klagebewilligung ausgestellt. Die angeklagte Hollywood-Schauspielerin hätte nun die Möglichkeit, eine Kopie jener bei der Schlichtungsbehörde abzuholen – was sie aber vermutlich nicht machen wird.

Worum geht es eigentlich? Man weiss es nicht

Bereits im Januar wäre Sharon Stone zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen gewesen, woran sie aber – oh Wunder – nicht teilnahm. Um was für ein Delikt es geht, weiss die Öffentlichkeit nach wie vor nicht. Man vermutet jedoch, dass es mit einer Charity-Veranstaltung zu tun hat, die Stone Ende 2017 in St. Moritz besucht hatte, und dass da noch offene finanzielle Verpflichtungen bestehen könnten.

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Typisch AlpenBLICK?
Das ist seit Dezember mindestens der dritte Artikel in der SO über Frau Stone und St. Moritz (wo nicht nur Frau Stone nicht mehr hin will).
Falls der Somedia als "Vierte Gewalt" im Staate, die sie sein sollte, keine relevanteren Themen einfallen, fragen Sie mich.

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