Sven Schurtenberger büsst für unerlaubte Werbung
Der eidgenössische Kranzschwinger Sven Schurtenberger wird vom Eidgenössischen Schwingerverband ESV für verschiedene Kranzfeste 2020 gesperrt. Grund dafür ist unerlaubte Werbung des Luzerners.
Der eidgenössische Kranzschwinger Sven Schurtenberger wird vom Eidgenössischen Schwingerverband ESV für verschiedene Kranzfeste 2020 gesperrt. Grund dafür ist unerlaubte Werbung des Luzerners.
Schurtenberger trug am Eidgenössischen Fest Ende August in Zug verbotenerweise das Logo eines persönlichen Werbepartners auf dem Schienbeinschoner, wie die Luzerner Zeitung berichtet.
Die Werbevorschriften und -bestimmungen des ESV sind rigoros, und sie sind den Athleten bekannt. Der Verband bestraft den 27-jährigen zweifachen Eidgenossen aus Buttisholz, indem er ihn für die Saison 2020 von den auswärtigen Gauverbands- und Kantonalfesten, Bergkranzfesten sowie Teilverbandsfesten ausschliesst. Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob Schurtenberger am Saisonhöhepunkt wird teilnehmen können, am Jubiläumsfest 125 Jahre ESV vom 30. August in Appenzell.
Schurtenberger hat gegen die Sanktionen des Verbands Rekurs eingelegt.
Am Eidgenössischen Fest in Zug kam Schurtenberger lange Zeit als Schlussgang-Teilnehmer in Frage, bevor er im 7. Gang gegen Armon Orlik stellte.
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