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Mängel in der Wohnung könnt Ihr auch nachträglich noch melden

Viele Menschen wohnen seit Anfang April in einer neuen Wohnung. Und obwohl bei der Wohnungsübergabe alles sorgfältig berücksichtigt wurde, kann es doch sein, dass der Mieter erst vor Ort noch einen bisher nicht gemeldeten Schaden entdeckt. Wer zahlt? Was muss man tun? Die Antworten gibt es im neusten Ratgeber von Comparis.

Simon Lechmann

04.04.19 - 15:04 Uhr
Leben & Freizeit