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Alles auf Anfang: Schadensersatzklage liegt wieder beim Kantonsgericht

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Die Schadensersatzklage gegen ehemalige GLKB-Angestellte geht zurück an das Kantonsgericht. Sie haben in der Ära Arpagaus ein Millionen-Loch hinterlassen, welches der Kanton Glarus mit einer Finanzspritze von 25 Millionen Franken gestopft hat.

Die Bank selbst hat Rückstellungen von rund 100 Millionen machen müssen. Die jetzige Führung will die Verantwortlichen von damals zur Rechenschaft ziehen und verlangt 39 Millionen Franken Schadensersatz. Jetzt muss das Kantonsgericht den Fall neu beurteilen.

Saskia Huber

Wirtschaft