×

Liechtensteins Ex-Aussenministerin beteuert Unschuld

Vor dem Liechtensteiner Kriminalgericht hat sich am Mittwoch die ehemalige Aussenministerin Aurelia Frick wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten müssen. «Ich bekenne mich nicht schuldig», betonte sie.

Agentur
sda
27.01.21 - 17:35 Uhr
Blaulicht
Seit Mittwoch muss sich die ehemalige Liechtensteiner Regierungsrätin Aurelia Frick in Vaduz vor Gericht verantworten. Ihr wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Das Bild zeigt Frick auf dem Weg in den Vaduzer Saal, wo der Prozess stattfindet.
Seit Mittwoch muss sich die ehemalige Liechtensteiner Regierungsrätin Aurelia Frick in Vaduz vor Gericht verantworten. Ihr wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Das Bild zeigt Frick auf dem Weg in den Vaduzer Saal, wo der Prozess stattfindet.
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der 45-jährigen ehemaligen Regierungsrätin und ihrem Generalsekretär wird vorgeworfen, zwischen September 2018 und Anfang Juli 2019 Rechnungen für Beraterdienste bezahlt zu haben, ohne vorher die nötigen Regierungsbeschlüsse einzuholen. Immer wieder ging es bei der Vernehmung um die Kardinalsfrage, ob zur Umgehung des Ausgabe-Schwellenwertes in der Höhe von 100'000 Franken im Ministerium getrickst wurde oder nicht.

Aurelia Frick und ihr damaliger Generalsekretär betonten vor Gericht ihre Unschuld. Im Zeugenstand erschien auch der Liechtensteiner Regierungschef Adrian Hasler, der für seinen Auftritt von der Regierung vom Amtsgeheimnis entbunden worden war. Regierungsrat Mauro Pedrazzini, Fricks Nachfolger im Ministerium, stand dem Gericht ebenfalls Rede und Antwort.

Zwei wichtige Zeuginnen allerdings blieben dem Prozess fern. Es handelt sich um Kommunikationsfachfrauen, die Aufträge von der Aussenministerin erhielten. Sie liessen ausrichten, sie hätten in der Sache alles gesagt. Will das Gericht sie trotzdem vernehmen, muss ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt werden.

Liechtensteins "Berateraffäre

Das Liechtensteiner Parlament hatte der ehemaligen Aussenministerin Aurelia Frick am 2. Juli 2019 in einer Sondersitzung das Vertrauen entzogen. Sie war über die sogenannte «Berateraffäre» gestolpert. Auch Erbprinz Alois stimmte der Absetzung noch am selben Tag zu.

Sollte die in Ungnade gefallene frühere Regierungsrätin schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Der Prozess findet nicht wie üblich im Gerichtsgebäude in Vaduz statt. Er wurde wegen der Corona-Pandemie in den grösseren Vaduzer Saal verlegt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR