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Springreiter Estermann wegen Peitschenhieben verurteilt

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann ist auch in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Der Beschuldigte habe zwei Wettkampfpferde unnötig hart mit der Peitsche traktiert, erklärte das Kantonsgericht Luzern am Mittwoch.

Agentur
sda
20.01.21 - 11:39 Uhr
Blaulicht
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann beim Gang vor Luzerner Kantonsgericht: Auch die zweite Instanz verurteilte ihn wegen Tierquälerei. (Archivbild)
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann beim Gang vor Luzerner Kantonsgericht: Auch die zweite Instanz verurteilte ihn wegen Tierquälerei. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Schuldsprüche betreffen Misshandlungen des Wallachs «Lord Pepsi» im 2015 und der Stute «Castlefield Eclipse» im 2016. Das Kantonsgericht sprach Estermann aber von zwei Vorfällen aus den Jahren 2014 bis 2017 gegenüber «Lord Pepsi» frei.

Das Kantonsgericht verurteilte Estermann zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen. Es stellte in einer Mitteilung fest, dass es in seinem Urteil im Wesentlichen dasjenige des Bezirksgerichts Willisau bestätigt habe.

Die erste Instanz hatte 2019 eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie eine Busse von 4000 Franken ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte 120 Tagessätze und eine Busse von 4800 Franken.

Mögliche Sanktionen durch Verband

Das vom Kantonsgericht am 7. Januar gefällte Urteil ist noch nicht begründet und noch nicht rechtskräftig. Estermann drohen auch verbandsinterne Sanktionen.

Charles Trolliet, Präsident des Schweizerischen Pferdesportverbands, sprach auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA von einer «peinlichen Situation für den Verband». Man würde gerne einen Strich unter die Sache ziehen, müsse aber auf ein rechtskräftiges Urteil warten. Liege ein solches vor, sei man je nach Ausgang bereit, den Fall der Sanktionskommission zu übergeben.

Trolliet wies darauf hin, dass die vorgeworfenen Taten im Privaten und somit ausserhalb der Verbandsaktivitäten erfolgt seien. Eine Sperre käme einem Berufsverbot für Estermann gleich, was zum jetzigen Zeitpunkt juristische Folgen haben könnte. Als «kleine Massnahme» sei Estermann bereits seit längerem nicht mehr im Elite-Kader mit dabei.

Der 57-jährige Estermann führt im Kanton Luzern ein Reitsportzenter. Mit der Stute «Castelfield Eclipse» nahm er 2012 an den Olympischen Spielen in London teil. Das Pferd trat auch an anderen grossen Wettkämpfen wie etwa in Aachen an. Jetzt reite er nur noch mit jüngeren Pferden an kleineren Wettkämpfen, erklärte Estermann vor dem Kantonsgericht.

Vorwürfe bestritten

Bei der Befragung wies Estermann den Vorwurf, seine Pferde misshandelt zu haben, zurück. Er setze die Peitsche nicht ein, um den Tieren Schmerzen zuzufügen, sondern um sie ein bisschen zu erschrecken und um ihre Leistung zu optimieren. Er würde alles wieder gleich machen, erklärte er.

Estermann setzte sich mit solchen Aussagen, die er ähnlich schon vor dem Bezirksgericht gemacht hatte, dem Vorwurf aus, keine Verantwortung zu übernehmen. Er beschönige die Züchtigung der Pferde, stellte so das Bezirksgericht Willisau in seinem Urteil fest. Als Motiv stellte es einen «übermässigen Ehrgeiz» fest.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein ehemaliger Angestellter Estermanns. Der Staatsanwalt belegte den Vorwurf der Tierquälerei mit Fotos, Tierarztberichten und Zeugenaussagen.

Der Verteidiger bestritt die Aussagekraft der Bilder. Die Zeugen wollte nur den Ruf Estermanns schädigen. Es hätten auch andere Menschen Zugang zu den Pferden und diese würden auch von anderen Personen geritten. Zudem würden im Reitsport Bagatellverletzungen vorkommen.

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